So umgehen Sie rechtliche Fallstricke

So umgehen Sie rechtliche Fallstricke in Ihrem Online-Shop

Der Online-Handel ist voller rechtlicher Fallstricke, die dazu führen können, dass Sie ernsthafte Probleme mit dem Gesetzgeber bekommen können. Wir klären deshalb darüber auf, wie Sie sich vor gesetzlichen Hürden besonders wirksam schützen.

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Als Online-Händler haben Sie bereits alle Hände voll damit zu tun, Ihren Shop rein geschäftlich auf Vordermann zu bringen. Zusätzlich sollten Sie aber nicht vergessen, dass Sie als Unternehmer im Internet eine ganze Reihe von rechtlichen Regeln und Pflichten berücksichtigen müssen, um keinen Ärger mit dem Gesetzgeber zu bekommen.

 

  Themenübersicht: Rechtliche Fallstricke umgehen
1. Urheberrechte müssen unbedingt berücksichtigt werden
2. Achten Sie bei Preisangaben auf die gesetzlichen Regelungen
3. Ihre Produktbeschreibungen bieten Risiken mit unangenehmen Folgen
4. Mit diesen Tipps vermeiden Sie die gefährlichsten Fallstricke
5. [Infografik] Abmahnungen im Internet
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Urheberrechte müssen unbedingt berücksichtigt werden

Sicher erinnern Sie sich an die Skandale, in die verschiedene Politiker und Prominente verwickelt waren und bei denen es darum ging, dass Inhalte von Doktorarbeiten aus fremden Quellen übernommen wurden, anstatt sie, wie vorgeschrieben, selbstständig zu verfassen. Spätestens diese Vorgänge haben eine Debatte über die konkrete Auslegung von Urheberrechten ins Rollen gebracht, innerhalb derer sich die Sichtweise vieler Menschen entscheidend verändert hat.

Galt es zuvor als Kavaliersdelikt, sich fremde Inhalte oder das Gedankengut anderer anzueignen, so wurde seitdem zunehmend klar, dass es sich um einen schwerwiegenden Regelverstoss mit ebenso schwerwiegenden Konsequenzen handelt. Sie fragen sich, wie abgeschriebene Doktorarbeiten mit Ihrer Arbeit als Online-Händler zusammenhängen? Eine ganze Menge, wie Sie im Folgenden feststellen werden.

Das Internet erweckt auf uns alle den Eindruck, als würde es sich bei digitalen Inhalten um gemeinschaftliches Eigentum handeln. Dies liegt vor allem an der problemlosen technischen Verfügbarkeit entsprechender Medien. Wenn Sie auf einer Webseite zum Beispiel ein Bild entdecken, dann kostet es Sie lediglich einen Mausklick, dieses Bild auf Ihrem eigenen Rechner zu speichern. Und mit ebenfalls einem Mausklick ist die Aufgabe erledigt, dieses Bild nun wiederum in Ihre eigenen Shop-Seiten einzufügen.

 

Durch zwei Klicks strafbar

Dass es sich bei genau diesem harmlos wirkenden Verhalten genau genommen um einen handfesten Diebstahl handelt, ist den wenigsten Menschen bewusst. Betrachtet man den Fall aus der Perspektive des Eigentümers, dann stellt sich die Situation schon ganz anders dar.

Stellen Sie sich vor, dass Sie mit einem großen Aufwand selbst hochwertige Produktbilder von einem Ihrer Verkaufsartikel angefertigt hätten. Sie haben zum Beispiel einen professionellen Fotografen und sein Studio gebucht oder sich selbst eine kostspielige Fotoausrüstung angeschafft. In jedem Fall haben Sie Kosten und einen zeitlichen Aufwand auf sich genommen. Dies alles natürlich mit der Zielsetzung, Ihr Produkt künftig noch erfolgreicher zu verkaufen.

Wie würden Sie sich nun fühlen, wenn Sie feststellen müssten, dass ein anderer Händler Ihr individuelles Produktbild nun einfach per Copy und Paste entwendet und es einsetzt, um seinem eigenen Shop zu besseren Umsätzen zu verhelfen? Vielleicht nutzt er Ihr Eigentum sogar, um sich damit auf digitalen Marktplätzen in Szene zu setzen oder bringt mit Ihrer Fotografie sein eigenes Angebot über die Google-Bildersuche ganz nach vorne.

Führen Sie sich also einmal klar vor Augen, dass es sich bei der unerlaubten Nutzung von digitalen Inhalten um Diebstahl geistigen Eigentums handelt. Dabei geht es übrigens nicht nur um die moralische Bewertung eines solchen Verhaltens. Sie riskieren obendrein rechtliche Auseinandersetzungen und kostspielige Abmahnungen, wenn Sie fremde Inhalte aus dem Internet unerlaubt für Ihre eigenen Angebote nutzen.

 


 

Achten Sie bei Preisangaben im auf die gesetzlichen Regelungen

Man könnte vermuten, es sei ganz einfach: Als Online-Händler legt man für die angebotenen Produkte angemessene Verkaufspreise fest, trägt diese im Shopsystem ein und wartet auf eingehende Bestellungen. Wer von einer solch einfachen Lösung ausgeht, der kennt die deutsche Preisangabenverordnung (PAngV) noch nicht. Hiebei handelt es sich um eine Verbraucherschutzverordnung, die bereits seit 1985 besteht und die seitdem immer wieder verändert und erweitert wurde.

Die aktuellste Version stammt aus dem März 2016. Die Preisangabenverordnung verfolgt das Ziel, „Preiswahrheit und Preisklarheit“ zu gewährleisten. Sie soll den Verbraucher in die Lage versetzen, Preise am Markt optimal miteinander vergleichen zu können. Dies wird erreicht, indem für gewerbliche Anbieter bestimmte Regeln definiert werden. Und diese schauen wir uns im Folgenden etwas näher an. Die Preisangabenverordnung verliert nämlich schnell ihren Schrecken, wenn wir sie detailliert betrachten. Als Händler stellt man dann nämlich fest, dass die Preisauszeichnung im Online-Shop nicht so kompliziert ist, wie viele befürchten.

 

Es gibt trotzdem einiges zu beachten

Ein entscheidender und wichtiger Bestandteil der Preisangabenverordnung besteht in der klaren Regelung, dass Endverbrauchern gegenüber immer sogenannte Endpreise genannt werden müssen. Hierunter versteht man den Preis, der tatsächlich gezahlt werden muss, wenn jemand die entsprechende Ware kaufen möchte.

So wäre es zum Beispiel nicht erlaubt, in einem Online-Shop für Endverbraucher den Nettopreis einer Ware auszuweisen. Hiermit ist in diesem Fall der Preis ohne die dazugehörige Umsatzsteuer gemeint. Eine solche Auszeichnung ist selbst dann untersagt, wenn neben dem Nettopreis deutlich vermerkt wird, dass es sich um einen Preis ohne Umsatzsteuer handelt und dass diese noch hinzukommt. Eine weitere wichtige Regelung der Preisangabenverordnung betrifft den sogenannten Grundpreis. Hierbei handelt es sich um eine Preisangabe im Verhältnis zur jeweiligen Mengeneinheit, wie man sie zum Beispiel aus den Supermärkten kennt.

Als mögliche Mengeneinheiten stehen Kilogramm, Liter, Kubikmeter, Meter und Quadratmeter zur Auswahl. Verkaufen Sie also zum Beispiel Streusalz in Säcken zu 20 Litern für 5,50 Euro in Ihrem Shop, dann müssen Sie zusätzlich angeben, dass der Preis pro Liter 0,28 Euro beträgt. Auf diese Weise soll es dem Verbraucher erleichtert werden, Produktpreise auch dann schnell und einfach miteinander vergleichen zu können, wenn es sich um Verpackungen mit unterschiedlichen Mengen handelt.

Kommen wir schließlich noch zu den Versandkosten, die im Online-Handel besonders wichtig sind. Hier ist die Preisangabenverordnung in §1 Abs. 2 sehr deutlich: „Fallen zusätzlich Liefer- und Versandkosten an, so ist deren Höhe anzugeben. Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann. “Verstöße gegen die Regelungen aus der Preisangabenverordnung sind ein sehr beliebter Grund für Abmahnungen. Sie sollten sich daher unbedingt an die entsprechenden Richtlinien halten.

 

  Achten Sie bei Preisangaben im Web-Shop auf die gesetzlichen RegelungenWer hohe Türme bauen will, muss lange beim Fundament verweilen.
Anton Bruckner
 

 


 

Ihre Produktbeschreibungen bieten Risiken mit unangenehmen Folgen

Im Online-Handel kommt, das wissen Sie als Shop-Betreiber genau, der Produktbeschreibung Ihrer Verkaufswaren eine sehr wichtige Bedeutung zu. Die Beschreibung muss den potenziellen Kunden nämlich in die Lage versetzen, seine Kaufentscheidung treffen zu können und sollte deshalb alle relevanten Informationen enthalten.

Orientieren Sie sich dabei immer an einem ganz einfachen Maßstab: Was könnte ein Verbraucher im stationären Handel alles über ein Produkt erfahren, wenn er dieses hautnah erlebt, es von allen Seiten betrachten und in die Hand nehmen kann und wenn zusätzlich ein Verkäufer bereitsteht, der das Produkt erklärt und Fragen beantwortet. Erst wenn eine Produktbeschreibung sämtliche Informationen enthält, die auch dem klassischen Offline-Kunden zur Verfügung stehen, ist sie als wirklich vollständig zu betrachten.

Nun beschäftigen wir uns im Rahmen dieses Artikels aber nicht mit den Maßnahmen, die im Online-Handel sinnvoll sind oder die Ihnen dabei helfen können, Ihren Umsatz zu maximieren. Stattdessen geht es um die Frage, an welche rechtlichen Regelungen und Bestimmungen Sie sich als Shop-Betreiber halten müssen, um das Risiko von kostenpflichtigen Abmahnungen und rechtlichen Auseinandersetzungen so gering wie möglich zu halten. Natürlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihre Produktbeschreibungen so ausführlich zu gestalten wie nur möglich.

 

Es muss nicht viel, aber vollständig sein

Die rechtlichen Konsequenzen drohen an einer anderen Stelle, nämlich dann, wenn Sie den Verbraucher täuschen oder in die Irre führen. Dies kann unter Umständen auch dadurch passieren, dass Sie eine wesentliche Information weglassen. Viel häufiger kommt es allerdings zu einer solchen Irreführung, wenn Sie der Produktbeschreibung Informationen oder Eindrücke hinzufügen, die nicht ganz den Tatsachen entsprechen.

Grundsätzlich gilt, dass eine Irreführung in Bezug auf die Produktbeschreibung dann gegeben sein kann, wenn Sie fehlerhafte Angaben zu Bereichen wie Art, Ausführung, Zusammensetzung, Verfahren und Zeitpunkt der Herstellung, Verfügbarkeit, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit oder Herkunft hinterlegen. Hierbei wird übrigens nicht nur auf das tatsächlich Geschriebene geachtet, sondern auch auf den Inhalt, den ein durchschnittlicher Verbraucher aus dem Text schließen würde.

Wenn Sie also zum Beispiel im Zusammenhang mit einem in China hergestellten Produkt immer wieder die Bezeichnung „Germany“ auftauchen lassen, dann kann es sich durchaus um eine Form der irreführenden Werbung handeln, auch wenn Sie nicht explizit geschrieben haben, dass der Artikel in Deutschland hergestellt wurde.

 


 

  Mit diesen Tipps vermeiden Sie die gefährlichsten Fallstricke im Online-Handel  

Mit diesen Tipps vermeiden Sie die gefährlichsten Fallstricke

Wer sich als Online-Händler selbstständig macht, der hat es in vielerlei Hinsicht besonders einfach. Der Einstieg wird von niedrigen Barrieren gekennzeichnet, eine spezielle berufliche Qualifikation ist nicht erforderlich und die nötige technische Infrastruktur steht problemlos zur Verfügung. In einem Bereich sind die Risiken allerdings höher als in anderen Branchen.

Die Rede ist von den vielen rechtlichen Bestimmungen, denen Online-Händler unterliegen. Hieraus ergeben sich gefährliche Fallstricke und Stolperfallen, die sich schnell zum Problem entwickeln können. Die folgenden Tipps unterstützen Sie deshalb dabei, die gesetzlichen Hürden erfolgreich zu meistern und Ihr Geschäftsmodell auf sichere Füße zu stellen.

 

 

  Tipp 1: Nutzen Sie ausschließlich freie Texte, Bilder und Videos  

Nutzen Sie ausschließlich freie Texte, Bilder und Videos

Die Versuchung ist groß: Das Internet ist prall gefüllt mit verführerischen Inhalten aller Art, die im Copy- und Paste-Verfahren für jedermann sofort verfügbar sind. Warum als Online-Händler also nicht einfach die besten Abbildungen für ein Produkt im Sortiment von anderen Shop-Seiten beziehen, gut verfasste Artikelbeschreibungen einfach kopieren oder überzeugende Produktvideos per Mausklick in die eigenen Seiten einfügen?

Ganz einfach: Weil es sich bei einem solchen Verhalten um eine Art von Diebstahl handeln würde, der mit sehr unangenehmen Folgen verbunden sein kann. Auch wenn es so einfach und unproblematisch erscheint, einen Inhalt aus dem Internet einfach zu übernehmen und auch wenn viele Menschen nicht das geringste Unrechtsbewusstsein entwickeln, wenn es um das widerrechtliche Kopieren von Bildern, Texten oder Videos geht, so bleibt ein solches Verhalten doch ganz eindeutig verboten. Bei Zuwiderhandlungen drohen Ihnen mindestens kostspielige Abmahnungen, die Sie in jedem Fall vermeiden sollten, wenn Sie Ihr Unternehmen nicht ernsthaft in Gefahr bringen wollen.

 

 

  Tipp 2: Im Zweifelsfall sind eigene Inhalte immer die bessere Lösung  

Im Zweifelsfall sind eigene Inhalte immer die bessere Lösung

Wenn Sie Produkte in Ihrem Shop mit Abbildungen, Beschreibungen oder Videos erklären, beschreiben und bewerben wollen, dann ist es sehr wichtig, dass Sie ausschließlich freie Inhalte nutzen. Hierunter versteht man solchen Content, der vom jeweiligen Eigentümer oder Urheber eindeutig zur freien Verwendung durch Dritte freigegeben wurde. Dies trifft zum Beispiel häufig auf Bilder und Texte der jeweiligen Hersteller zu, die von diesen ganz bewusst der Händlerschaft zur Verfügung gestellt werden, damit die entsprechenden Produkte auf angemessene und korrekte Weise präsentiert werden.

Eine noch deutlich bessere Lösung besteht allerdings darin, von vornherein auf eigenen Content zu setzen. Erstellen Sie eigenhändig individuelle Produkttexte, fertigen Sie einzigartige Fotos Ihrer Angebote an und drehen Sie bei Bedarf das eine oder andere Produktvideo. Mit eigenen Inhalten machen Sie bei Ihren Besuchern und Kunden eine gute Figur, verbessern Ihr Ranking bei den Suchmaschinen und vermeiden nicht zuletzt jeglichen Ärger, der sich in Sachen Urheberrecht ergeben könnte.

 

 

  Tipp 3: Gesamtkosten - Bekennen Sie Farbe  

Gesamtkosten - Bekennen Sie Farbe

Das Internet ist in Bezug auf Preise ein ausgesprochen transparenter Markt. Heute sind selbst unerfahrene Verbraucher ohne sonderliche PC-Kenntnisse dazu in der Lage, einen Preis, der in einem Web-Shop für ein bestimmtes Produkt verlangt wird, kritisch zu überprüfen und zu vergleichen. Innerhalb weniger Minuten lässt sich herausfinden, ob ein Preis angemessen, besonders niedrig oder hoch ist.

Die Preistransparenz hat im Laufe der Zeit dazu geführt, dass sich das Kostenniveau deutlich angenähert hat. Der Gesetzgeber, vor allem auch auf europäischer Ebene, wünscht sich genau diese Transparenz im World Wide Web und hat daher festgelegt, dass Online-Händler ihren Kunden grundsätzlich immer den Gesamtpreis nennen müssen.

Innerhalb der Produktbeschreibung wäre es dabei statthaft, auf eine Erwähnung der Versandkosten zu verzichten. Spätestens im Warenkorb muss aber in jedem Fall deutlich gesagt werden, was der Kunde insgesamt zu bezahlen hat, wenn er sich für den Kauf entscheidet. Setzen Sie selbst unbedingt auf Transparenz und teilen Sie die Gesamtkosten möglichst frühzeitig mit.

 

 

  Tipp 4: Achten Sie als auf die Umsatzsteuerfalle  

Achten Sie als auf die Umsatzsteuerfalle

Sie haben mit dem Online-Handel gerade erst begonnen oder betreiben Ihr Business nur nebenbei? In jedem Fall liegt Ihr Umsatz unter 17.500 Euro im Jahr? Dann fallen Sie in Deutschland unter die Kleinunternehmerregel. Dies ist grundsätzlich von Vorteil. Sie sind nämlich mit diesem Status von der Umsatzsteuer befreit. Dies erspart Ihnen vor allem die lästigen Umsatzsteuererklärungen, die Sie andernfalls quartalsweise oder sogar monatlich beim Finanzamt abgeben müssten. Als Kleinunternehmer enthalten Ihre Umsätze auf der einen Seite keine Umsatzsteuer.

Auf der anderen Seite können Sie dafür aber auch Umsatzsteuern, die Sie selbst als Bestandteil von Warenpreisen oder Dienstleistungen bezahlt haben, nicht in Abzug bringen. Der Gesetzgeber und die Finanzämter agieren in diesem Fall einfach so, als gäbe es gar keine Umsatzsteuer. Nun arbeiten im E-Commerce allerdings viele Händler mit dem Hinweis darauf, dass sich ihre Preise inklusive Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer verstünden. Sicher kennen Sie aus eigener Erfahrung entsprechende Hinweise. Wenn Sie diese allerdings als Kleinunternehmer verwenden, dann könnte dies zu einer teuren Abmahnung führen. Stattdessen sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer erheben und dass es sich bei Ihren Preisen um Endpreise handelt.

 

 

  Tipp 5: Vermeiden Sie irreführende Werbung  

Vermeiden Sie irreführende Werbung

Natürlich bemüht sich jeder Online-Händler darum, die angebotenen Artikel innerhalb der Produktbeschreibungen so positiv wie nur möglich darzustellen. Schließlich besteht die zentrale und nachvollziehbare Zielsetzung im E-Commerce darin, so viele Verbraucher wie nur möglich zu einem Einkauf zu bewegen. Vorsichtig sein sollten Sie allerdings mit allen geschäftlichen Handlungen, bei denen man Ihnen eine Irreführung Ihrer Kunden unterstellen könnte. Von einer solchen Irreführung wird zum Beispiel dann ausgegangen, wenn Sie innerhalb der Produktbeschreibungen mit unwahren Tatsachen oder unzutreffenden Vergleichen arbeiten. Dabei kommt es übrigens nicht allein auf die Frage an, was Sie tatsächlich genau geschrieben oder behauptet haben. Vielmehr wird ermittelt, wie Ihre Kundschaft entsprechende Aussagen versteht.

Irreführung kann dabei zum Beispiel auch darin bestehen, dass Sie entscheidende Informationen weglassen oder dass Sie im Rahmen von Artikelbildern oder Videos ein anderes Produkt vorstellen als das eigentlich angebotene. Irreführende Werbung führt nicht nur zu Ärger und Auseinandersetzungen mit Ihren Kunden und kostet Sie auf Dauer Ihren guten Ruf. Sie ist auch mit einem hohen Risiko für Abmahnungen verbunden und sollte daher in jedem Fall unterlassen werden.

 


 

[Infografik] Abmahnungen im Internet

Vielleicht ist Ihnen als Online-Shop- oder Website-Betreiber auch schon mal Post ins Haus geflattert, die sich dann als kostenpflichtige Abmahnung herausgestellt hat. Ob Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung oder Ihre Facebook-Fanpage – mögliche Fehlerquellen verbergen sich überall und spezialisierte Abmahnanwälte sind täglich auf der Suche nach genau solchen Abmahnfallen.    (Quelle: Trusted Shops Abmahnstudie)

  Abmahnungen im Internet