So gehen Sie optimal mit Abmahnungen um

So gehen Sie optimal mit Abmahnungen um

Wenn Sie als Online-Händler eine Abmahnung erhalten, dann wird es in der Regel richtig teuer. Wir sagen Ihnen deshalb klipp und klar, wie Sie das Abmahnungsrisiko konsequent in den Griff bekommen.

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Abmahnungen gehören heute im E-Commerce leider zum täglichen Brot jedes Online-Händlers. Die kostenpflichtigen Unterlassungserklärungen bilden dabei ein erhebliches Risiko für das Unternehmen. Wir informieren deshalb darüber, wie man bereits im Vorfeld verhindert, dass es überhaupt zu Abmahnungen kommt und wie man reagieren sollte, wenn das gefürchtete Schriftstück doch einmal eintrifft.

 

  Themenübersicht zu Abmahnungen
1. Abmahnungen und ihre Folgen für Online-Händler
2. Große Risiken für Abmahnungen in den Griff bekommen
3. Erste Hilfe im Falle einer Abmahnung
4. Mit diesen Tipps reduzieren Sie Abmahnungsrisiken erheblich
5. [Infografik] Eine Abmahnung als existenzielles Risiko
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Abmahnungen und ihre Folgen für Online-Händler

Abmahnungen sind im Online-Handel ein regelrechtes Schreckgespenst geworden. Jeder Händler fürchtet sich davor, eine solche mit Kosten verbundene Unterlassungsverfügung zu erhalten. Dabei gibt es nur wenige Geschäftsbereiche, die so anfällig für das Risiko abgemahnt zu werden sind, wie den E-Commerce. An fast jeder Stelle droht die Gefahr, gegen eine geltende Regelung, eine gesetzliche Bestimmung oder gegen die Rechte Dritter zu verstoßen.

Für verantwortungsbewusste Online-Händler gehört es daher zu den dringenden Pflichten, sich mit dem Thema Abmahnungen auseinanderzusetzen und ihr Fachwissen in diesem Bereich auf einem aktuellen Stand zu halten. Beschäftigen wir uns also zunächst einmal mit einer Frage, deren Antwort vielleicht selbstverständlich erscheinen mag. Wir wollen wissen, um was es sich bei einer Abmahnung eigentlich handelt.

Grundsätzlich gilt, dass jede Abmahnung eine formale Aufforderung ist, ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Meist bezieht sich eine Abmahnung im Online-Handel auf einen der drei Rechtsbereiche Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder Markenrecht. Im Prinzip haben Abmahnungen dabei die Aufgabe, eine juristische Streitigkeit beizulegen, ohne dass zunächst ein Gericht eingeschaltet werden muss.

Die Abmahnung muss dabei aus einer konkreten Schilderung des beanstandeten Sachverhaltes bestehen und einen Hinweis auf den damit verbundenen Rechtsverstoß beinhalten. Außerdem fordert sie dazu auf, das Verhalten oder die Handlung innerhalb einer bestimmten Frist zu unterlassen und droht in diesem Zusammenhang mit weiteren rechtlichen Schritten, sollte dem Unterlassungsersuchen nicht entsprochen werden.

 

Wer darf eigentlich einen Online-Händler abmahnen?

Eine Frage, über die häufig Unklarheit herrscht, lautet: Wer darf eigentlich einen Online-Händler abmahnen? Grundsätzlich ist der Kreis derjenigen, die eine Abmahnung erwirken dürfen, recht klein gehalten. Er besteht im Wesentlichen aus vier verschiedenen Gruppen. Dies sind zum einen die Mitbewerber, also jene Unternehmen, die ihre Waren aus der gleichen Warenkategorie auf demselben sachlichen, zeitlichen und räumlichen Markt anbieten.

Die zweite Gruppe bilden rechtsfähige Verbände, in denen solche Unternehmen organisiert sind. Drittens können qualifizierte Einrichtungen abmahnen, wenn sie über einen entsprechenden Status verfügen. Und viertens haben die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern das Recht dazu, abzumahnen.

In Bezug auf die konkreten Kosten, mit denen eine Abmahnung verbunden ist, gibt es beträchtliche Unterschiede. Diese setzen sich auf der einen Seite aus Anwaltskosten und auf der anderen Seite durch Schadensersatz für das jeweils verletzte Recht zusammen. Kosten für Abmahnungen im E-Commerce können so sehr schnell eine beträchtliche Höhe erreichen und eine ernste Gefahr für die wirtschaftliche Situation des abgemahnten Unternehmens darstellen.

 


 

Große Risiken für Abmahnungen in den Griff bekommen

Wir halten an dieser Stelle also fest, dass Abmahnungen für Online-Händler eine sehr aufwendige, lästige und teure Angelegenheit sind, die man nach Möglichkeit verhindern sollte. Sie sind immer damit verbunden, dass man sich mit einer rechtlichen Situation beschäftigen muss, statt sich um das Tagesgeschäft zu kümmern und sie sind teuer.

Grund genug, alles dafür zu bewerkstelligen, dass die Risiken für Abmahnungen so gering wie möglich gehalten werden sollten. Wir haben bereits erwähnt, dass im E-Commerce die drei Rechtsbereiche Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht hauptsächlich von Abmahnungen betroffen sind. Eine gute Vorsorge gegen die entsprechenden Risiken besteht daher also darin, den eigenen Shop regelmäßig in Bezug auf diese Rechtsbereiche und entsprechende Verstöße zu überprüfen.

In den Bereichen Markenrecht und Urheberrecht ist es im Prinzip nicht sonderlich schwierig, eine entsprechende Vorsorge zu treffen. Wenn Sie nämlich weder fremdes geistiges Eigentum im Shop verwenden, noch unberechtigt mit fremden Marken werben, scheiden diese beiden Bereiche fast vollständig aus. Achten Sie also vor allem darauf, keine fremden Texte, Bilder oder Videos zu verwenden, wenn es um die Präsentation und Darstellung Ihrer Produkte geht und vergewissern Sie sich, dass alle Inhalte, die Sie im Shop einsetzen, frei verfügbar und von den jeweiligen Urhebern zur freien Veröffentlichung vorgesehen sind.

Gehen Sie auf keinen Fall davon aus, dass es schon niemandem auffallen wird, wenn Sie einmal einen fremden Text kopieren oder ein fremdes Bild verwenden. Führen Sie sich vor Augen, dass die Suche nach solchen Inhalten im digitalen Zeitalter meist automatisch abläuft.

 

Thema Wettbewerbsrecht - etwas komplizierter

In Bezug auf das Wettbewerbsrecht liegt die Sache schon ein weniger komplizierter, da wir es mit einem komplexen Rechtsthema zu tun haben, das zudem auch noch von zahlreichen Aktualisierungen und Veränderungen gekennzeichnet ist. Leider ist es heute kaum noch möglich, durch logisches Nachdenken oder durch ein ausgeprägtes Rechts- und Gerechtigkeitsverständnis darauf zu kommen, welche Sachverhalte im Shop zu einer Abmahnung führen könnten.

Daher bleiben im Prinzip nur zwei Möglichkeiten. Entweder beschäftigt man sich selbst fortlaufend mit diesem Thema, bildet sich regelmäßig weiter und vermeidet jegliche Experimente im Shop, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnten. Oder man beauftragt einen erfahrenen Anwalt damit, den Shop regelmäßig auf Schwachstellen hin zu untersuchen und darauf zu achten, dass sich keine Verstöße gegen die wichtigen Rechtsbereiche einschleichen. Am wirksamsten ist dabei übrigens eine Kombination aus beiden Maßnahmen, was allerdings zu einem großen zeitlichen Aufwand und zu hohen Kosten führt.

 

  Große Risiken für Abmahnungen in den Griff bekommenEin Kompromiss ist nur dann gerecht, brauchbar und dauerhaft, wenn beide Partner damit gleich unzufrieden sind.
Henry Kissinger
 

 


 

Erste Hilfe im Falle einer Abmahnung

Auch wenn man als Online-Händler noch so vorsichtig ist: Es kann immer vorkommen, dass man doch einmal Opfer einer Abmahnung wird. Für diesen Fall sollte man gut vorbereitet sein und genau wissen, wie jetzt vorzugehen ist. Schädlich wäre es nämlich vor allem, wenn man durch den Erhalt einer Abmahnung in Panik gerät und dadurch unter Umständen falsche Schritte einleitet oder wichtige Gegenmaßnahmen unterlässt. Erarbeiten Sie also unbedingt einen konkreten Plan, nach dem konsequent verfahren wird, sobald eine Abmahnung bei Ihnen eingeht und tragen Sie Sorge dafür, dass dieser Plan auch eingehalten wird.

Notieren Sie zuerst auf der Abmahnung unmittelbar nach deren Eingang das jeweilige Eingangsdatum und schreiben Sie sich die in der Abmahnung genannte Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Auf diese Weise vermeiden Sie es, durch ein Fristversäumnis weitere Kosten zu verursachen.

Überprüfen Sie im nächsten Schritt den Absender der Abmahnung und achten Sie vor allem darauf, ob dieser überhaupt zum Kreis derjenigen gehört, die berechtigt sind, eine Abmahnung auszusprechen. Im Wesentlichen sind das ihre Mitbewerber oder bestimmte Verbände und Vereinigungen, bzw. die Anwälte, die von diesen beauftragt wurden. Sollte der Absender der Abmahnung nicht dazu berechtigt sein, Abmahnungen auszusprechen, dann können Sie die Abmahnung zurückweisen.

Überprüfen Sie im nächsten Schritt, ob die Abmahnung alle erforderlichen Formalien erfüllt. Stammt diese von einem Anwalt, dann sollten Sie feststellen, ob der Abmahnung eine entsprechende Vollmacht beiliegt. Unter bestimmten Umständen kann in diesem Fall ebenso eine Zurückweisung erfolgen. Nicht zuletzt muss nun natürlich noch geprüft werden, ob die Abmahnung an und für sich überhaupt rechtmäßig ist, in dem der abgemahnte Sachverhalt auch tatsächlich zutrifft.

 

Juristische Kenntnisse sind unabdingbar

Wahrscheinlich ist Ihnen bereits aufgefallen, dass die eingehende Bewertung und Beurteilung einer eingegangenen Abmahnung viel juristischen Sachverstand voraussetzt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich in den meisten Fällen, einen Anwalt einzuschalten, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Der Anwalt kann schnell herausfinden, ob die Abmahnung überhaupt rechtmäßig ist und wird im Anschluss daran auch die richtigen rechtlichen Schritte einleiten.

Mögliche Reaktionen sind die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung, die Veränderung dieser Erklärung oder die Abgabe einer eigenen Erklärung, die Zurückweisung der Abmahnung oder ein Antrag auf eine Verlängerung der gesetzten Frist. Außerdem ist der Anwalt in der Lage, zu überprüfen, ob die Kosten der Abmahnung angemessen und durch geltendes Recht gestützt sind.

 


 

  Mit diesen Tipps reduzieren Sie Abmahnungsrisiken erheblich  

Mit diesen Tipps reduzieren Sie Abmahnungsrisiken erheblich

Abmahnungen können das Geschäftsmodell von Online-Händlern nicht nur gewaltig stören, sondern sogar ernsthaft gefährden. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt Sorge dafür tragen, dass Mitbewerber und Verbände nach Möglichkeit keine Angriffsflächen in Ihrem Shop entdecken. Die folgenden Tipps beziehen sich daher auf konkrete Abmahnungsrisiken im Online-Handel und beschreiben, was Sie vollbringen können, um diese Risiken so klein wie möglich zu halten. Überprüfen Sie Ihren Shop immer wieder in Bezug auf die Gefahrenlage und schalten Sie jedes Risiko ab, das zu einer Abmahnung führen könnte.

 

 

  Tipp 1: Werbung mit Preisvergleichen ist immer problematisch  

Werbung mit Preisvergleichen ist immer problematisch

Verbraucher reagieren zuverlässig auf Schnäppchen, Preisnachlässe und Rabatte. So mancher Kunde greift fast automatisch zu, wenn er die Chance wittert, beim Einkauf besonders viel sparen zu können. Dieses Verhalten treibt viele Händler dazu, mit teilweise extrem konstruierten Preisvergleichen zu arbeiten. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung betrachten dies teilweise als problematisch. So reicht es zum Beispiel nicht aus, wenn Sie einen aktuellen neben einem durchgestrichenen, höheren Preis anzeigen.

Sie müssen in diesem Fall erklären, worauf sich der durchgestrichene Preis bezieht. Beliebt sind auch Vergleiche mit der sogenannten UVP (unverbindliche Preisempfehlung). Grundsätzlich ist es zwar zulässig, den eigenen Preis mit dem empfohlenen Preis des Herstellers zu vergleichen. Letzterer muss aber zum Zeitpunkt der Aktion auch tatsächlich noch gültig gewesen sein. Andernfalls droht auch hier eine Abmahnung wegen Irreführung. Insgesamt sollte man also auf Preisgegenüberstellungen nicht verzichten, da diese sehr wirksam sind. Achten Sie aber unbedingt darauf, Ihre Besucher und Kunden nicht irrezuführen, wenn Sie Abmahnungen vermeiden wollen.

 

 

  Tipp 2: Unlautere Werbung bildet einen häufigen Grund für Abmahnungen  

Unlautere Werbung bildet einen häufigen Grund für Abmahnungen

Auch wenn es Ihr gutes Recht ist, tief in die Werbekiste zu greifen, wenn es um die Präsentation Ihrer Produkte geht, so hat der Gesetzgeber doch einige Regeln und Beschränkungen installiert, um den Verbraucher vor unlauteren Methoden zu schützen. Verstöße dagegen können schnell zu Abmahnungen führen und sollten daher unbedingt vermieden werden. Ein gutes Beispiel für unlautere Werbung besteht in der Herausstellung von Selbstverständlichkeiten.

Wenn Sie als Online-Händler also zum Beispiel mit einer Aktion „14 Tage Geld zurück“ werben, die nichts anderes darstellt, als Ihre gesetzliche Widerrufspflicht, dann kann dies als unlautere Werbung betrachtet werden. Auch sollten Sie es vermeiden, Begriffe zu verwenden, die eine gesundheitsbezogene Aussage wiedergeben, wenn diese nicht angemessen ist. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie Wein oder Bier als „bekömmlich“ bezeichnen. Auch die Werbung mit begrenzter Verfügbarkeit ist nicht unproblematisch, wenn Ihre Angaben nicht stimmen.

 

 

  Tipp 3: Disclaimer im Impressum meist nutzlos  

Disclaimer im Impressum meist nutzlos

Auf unzähligen Internetseiten kann man in den Impressen der einzelnen Betreiber immer wieder feststellen, dass mit einem speziellen Disclaimer gearbeitet wird, mit dem eine Distanzierung zu verlinkten Inhalten zum Ausdruck gebracht werden soll. Grundsätzlich kann man sagen, dass ein solcher Disclaimer rechtlich völlig wirkungslos bleibt. In der Tat haften Seitenbetreiber in einem gewissen Umfang tatsächlich für verlinkte Inhalte und können daher verpflichtet sein, gesetzte Hyperlinks zu überprüfen.

Hierbei handelt es sich allerdings um rechtliche Umstände, die vom jeweiligen Einzelfall abhängig sind und die daher auch einzeln geprüft und bewertet werden müssen. An einer entsprechenden Verpflichtung des Seitenbetreibers ändert der Disclaimer gar nichts. Teilweise wurden solche Haftungs-Disclaimer in der Vergangenheit übrigens auch bereits erfolgreich abgemahnt. Darüber hinaus ist es im Web-Shop aber auch vor dem Hintergrund des erforderlichen Kundenvertrauens keine gute Idee, eine Haftung für verlinkte Inhalte abzulehnen. Dies könnte auf den Verbraucher so wirken, als würde man insgesamt nicht sehr sorgfältig mit seinen Seiten und seinen Pflichten umgehen.

 


 

Eine Abmahnung als existenzielles RisikoEine Abmahnung als existenzielles Risiko

Eine Abmahnung kann einen Shop-Betreiber dann ereilen, wenn er gegen rechtliche Grundsätze und Verpflichtungen im Online-Handel verstößt. Nicht selten sind die mit hohen Kosten verbundenen Unterlassungsaufforderungen ein Grund für das Scheitern junger Unternehmen. Bei Kosten zwischen 500,- und 1.500,- Euro je Abmahnung kann dies vor allem für kleine Händler schnell zum existenziellen Risiko werden.

Quelle: Trusted Shops Abmahnstudie

 


 

 

  Tipp 4: Gebührenpflichtige Zahlungsmethoden  

Gebührenpflichtige Zahlungsmethoden

Als Online-Händler treffen Sie eine gute Entscheidung, wenn Sie Ihren Kunden möglichst viele Möglichkeiten anbieten, für Bestellungen zu bezahlen. Wenn Sie viele Zahlungsmittel einsetzen, dann werden Sie allerdings auch solche Verfahren verwenden, die für Sie mit besonders hohen Gebühren verbunden sind. Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen, solche Kosten an Ihre Kundschaft weiterzugeben. In diesem Zusammenhang sollten Sie allerdings dringend zwei wichtige Hinweise beachten, um das Risiko für Abmahnungen zu reduzieren.

Zum einen ist es unbedingt erforderlich, mindestens eine gängige und zumutbare Zahlungsmethode anzubieten, bei der Ihre Kunden keine Kosten übernehmen müssen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Rechnungskauf, Lastschrift, Überweisung oder auch PayPal handeln. Zum anderen dürfen die Kosten, die Sie Ihren Kunden für die Nutzung einer Zahlungsmethode in Rechnung stellen, nicht höher sein, als die Kosten, die Ihnen tatsächlich entstehen. Wenn Sie sich an beide Regeln halten, entwickeln sich an dieser Stelle schon einmal keine Risiken für Abmahnungen.

 

 

  Tipp 5: Verkauf von Ware mit Altersbeschränkung  

Verkauf von Ware mit Altersbeschränkung

Wenn Sie in Ihrem Web-Shop mit Produkten handeln, die einer Altersbeschränkung unterliegen, dann haben Sie es an dieser Stelle mit einem erheblichen Risiko zu tun, auf rechtlicher Ebene großen Ärger zu bekommen. Dies kann direkt in zweifacher Hinsicht erfolgen. Zum einen werden Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet. Zum anderen drohen aber auch empfindliche Abmahnungen, wenn Sie nicht sicherstellen, dass der Jugendschutz in Bezug auf Altersbeschränkungen eingehalten wird.

Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung weisen auf zwei verschiedene Probleme hin, wenn es um den Verkauf von zum Beispiel Alkohol, Waffen oder Bildträgern im Internet geht. Zum einen muss nämlich sichergestellt werden, dass der Besteller alt genug ist, um einen entsprechenden Einkauf durchführen zu können. Zum anderen muss aber auch eine Gewähr dafür bestehen, dass der tatsächliche Empfänger des Paketes über das geforderte Mindestalter verfügt. Um dies realisieren zu können, müssen Sie als Händler in diesem Fall mit entsprechenden Altersverifikationssystemen arbeiten.

 


 

[Infografik] Eine Abmahnung als existenzielles Risiko

Eine Abmahnung kann einen Shop-Betreiber dann ereilen, wenn er gegen rechtliche Grundsätze und Verpflichtungen im Online-Handel verstößt. Nicht selten sind die mit hohen Kosten verbundenen Unterlassungsaufforderungen ein Grund für das Scheitern junger Unternehmen. Bei Kosten zwischen 500,- und 1.500,- Euro je Abmahnung kann dies vor allem für kleine Händler schnell zum existenziellen Risiko werden.    (Quelle: rusted Shops Abmahnstudie)

  Eine Abmahnung als existenzielles Risiko