Steuern und Abgaben gehören für viele Gründer und angehende Unternehmer zu den unangenehmsten Themen überhaupt. Dabei verlieren sie den größten Teil ihres Schreckens, wenn man sich nur strukturiert genug damit beschäftigt.
Wer in Deutschland gewerbliche Umsätze erzielt, der wird damit automatisch steuerpflichtig und muss sich dem zuständigen Finanzamt gegenüber regelmäßig erklären. Wir stellen die verschiedenen steuerlichen Pflichten auf verständliche Weise vor, sagen Ihnen ganz genau, was Sie in Bezug auf Steuern und andere Abgaben beachten müssen und erklären, wer Ihnen dabei professionell helfen kann.
Keine Frage: Steuern sind in weiten Teilen der Bevölkerung ausgesprochen unbeliebt und zusätzlich gilt das deutsche Steuerrecht als viel zu kompliziert. Betrachten wir das Thema Steuern einmal kurz aus einer nüchternen und neutralen Position. Unter diesen Umständen fallen uns nämlich sofort zwei grundlegende Dinge ein.
Zum einen ist ganz klar, dass es sich bei Steuern um ein notwendiges Übel handelt. Auch wenn wir oft nicht damit einverstanden sind, wie die Steuergelder konkret ausgegeben werden: An der grundsätzlichen Notwendigkeit von Steuern wird wohl niemand zweifeln wollen. Schließlich erwarten wir vom Staat, von den Bundesländern, von den Städten und von den Kommunen eine ganze Menge Leistungen, und die müssen nun mal bezahlt werden.
Zum anderen muss man feststellen, dass ein gerechtes Steuersystem nicht völlig unkompliziert und einfach sein kann. Sicher wäre auch hier immer etwas zu verbessern. Allerdings gibt es so viele verschiedene Arten von Unternehmen und Personen mit so unterschiedlichen Einkünften und Arbeitssituationen, dass man nicht einfach mit einem einheitlichen Steuersystem arbeiten kann, das von jedem Menschen die Zahlung derselben Abgaben verlangt.
So lange wir also in einer Individualgesellschaft leben wollen, werden wir uns mit einer gewissen Komplexität des Steuersystems anfreunden müssen. Allerdings wollen wir an dieser Stelle einmal deutlich sagen, dass die Situation in Sachen Steuern und Abgaben hierzulande lange nicht so schlimm ist, wie man denken könnte.
Als Gründer und Unternehmer muss man sich einmal damit abfinden, dass es nun einmal Steuern gibt und geben muss. Die nähere Beschäftigung mit der Materie zeigt dann zwei Dinge: Einerseits sind die konkreten Steuersätze niedriger als man denkt, sodass die eigentliche Steuerlast gar nicht so schlimm ausfällt. Andererseits zahlt man nur dann Steuern, wenn man zuvor auch tatsächlich einen Gewinn erzielt hat.
Damit ist die ganze Angelegenheit eigentlich viel weniger schlimm, als viele annehmen. Als hilfreich hat es sich dabei erwiesen, die anfallenden Steuern einmal näher zu betrachten und sich klar zu machen, welche Art von Unternehmen welche Steuern zu bezahlen hat und was sich jeweils dahinter verbirgt. Und genau das wollen wir im Folgenden tun. Wir sind ganz sicher, dass Sie das Steuersystem gar nicht mehr so kompliziert und schlimm finden, wenn Sie ein wenig mehr darüber wissen.
Wenn Sie nicht gerade unter die Kleinunternehmerregelung fallen, dann sind Sie als Selbstständiger in Deutschland grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer beläuft sich hierzulande aktuell auf 19 Prozent. In wenigen Ausnahmefällen kann sie für bestimmte Produkte und Leistungen auch bei 7 Prozent liegen.
In der Praxis bedeutet das, dass Sie jede Rechnung, die Sie erstellen, mit einem Aufschlag in Höhe der Umsatzsteuer versehen müssen. Nehmen wir an, dass Sie einem Kunden einen Betrag in Höhe von 100,00 Euro in Rechnung stellen wollen. Der Endbetrag Ihrer Rechnung muss sich dann auf 119,00 Euro belaufen. Die 19 Prozent Umsatzsteuer, die in unserem Beispiel 19,00 Euro entsprechen, müssen auf der Rechnung klar erkennbar ausgewiesen werden.
Diesen Aufschlag vereinnahmen Sie aber nicht für sich selbst. Es handelt sich hierbei um eine Steuer, die Sie für das Finanzamt fordern und einnehmen. Folglich müssen Sie diese eingenommene Umsatzsteuer jeden Monat gegenüber dem Finanzamt erklären und überweisen. Hiervon dürfen Sie allerdings diejenigen Umsatzsteuern abziehen, die Ihnen in Form von Rechnungen durch andere Unternehmen bereits selbst in Rechnung gestellt worden sind. In diesem Zusammenhang spricht man von der sogenannten Vorsteuer.
Erweitern wir unser Beispiel um diesen Aspekt und nehmen wir an, dass Sie nicht nur eine Rechnung geschrieben, sondern auch eine erhalten haben und dass sich diese auf netto 75,00 Euro belief. Ihr Lieferant hat Ihnen insgesamt 89,25 Euro berechnet, da auch seine Rechnung 19 Prozent Umsatzsteuer und damit einen Aufschlag von 14,25 Euro enthielt. Und genau diese bereits von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer können Sie von den 19,00 Euro, die Sie dem Finanzamt schulden, an Vorsteuer abziehen. Sie zahlen also lediglich 4,75 Euro an Umsatzsteuern.
Noch eine kurze Anmerkung in Sachen Lohnsteuer. Diese fällt nur dann an, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen. In diesem Fall müssen Sie einen bestimmten Teil des Bruttolohns einbehalten und diesen monatlich an das Finanzamt abführen, um für Ihren Mitarbeiter sicherzustellen, dass die Lohnsteuer bezahlt wird.
„Reformen kommen immer von den Benachteiligten. Wer vier Asse in der Hand hat, verlangt nicht, dass neu gegeben wird.” Prof. Dr. Wilhelm Hennis |
Bei der bisher betrachteten Lohnsteuer handelt es sich lediglich um eine Abgabe, die Sie im Auftrag des Finanzamtes erheben und anschließend an die Behörde abführen. Kommen wir nun zu den Steuern, die anfallen, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Gewinne erwirtschaften. Wenn Sie als Einzelunternehmer, Kaufmann, GbR oder OHG tätig sind, dann unterliegen Sie als Selbstständiger mit einer Personengesellschaft der Einkommensteuer. Diese fällt nicht im Unternehmen an, sondern ist von Ihnen als Person zu erklären und zu entrichten.
Der konkrete Steuersatz ist dabei progressiv ausgelegt. Je höher Ihre Einkünfte ausfallen, desto höher ist auch der jeweilige Steuersatz. Wird Ihre Personengesellschaft als Gewerbe geführt, dann fällt zusätzlich Gewerbesteuer an. Dies ist im Prinzip immer der Fall, außer Sie sind als Freiberufler oder als Landwirt tätig. Die konkrete Höhe der anfallenden Gewerbesteuer hängt davon ab, wie hoch der Gewinn Ihres Unternehmens ist und für welchen Steuersatz sich die jeweilige Gemeinde entschieden hat. Die bereits gezahlten Gewerbesteuern können dabei übrigens auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft, also zum Beispiel eine GmbH, eine UG oder eine Aktiengesellschaft, dann fällt zusätzlich die Körperschaftssteuer an. Diese beträgt aktuell 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Hinzu kommen 5,5 Prozent, gerechnet auf den zu entrichtenden Steuerbetrag, als Solidaritätszuschlag. Insgesamt ergibt sich also ein realer Steuersatz in Höhe von 15,825 Prozent.
Insgesamt stehen die verschiedenen Arten von Steuern miteinander in Verbindung und können teilweise aufeinander angerechnet werden, da sie selbst ja den unternehmerischen Gewinn mindern und damit die Berechnungsgrundlage bestimmter Steuerarten beeinflussen. An dieser Stelle kommt die eigentliche Kunst der Steuerberater zum Tragen. Sie sind exakt mit den Abhängigkeiten der verschiedenen Steuerarten vertraut und daher in der Lage, die Abgabenlast eines Unternehmens strategisch zu steuern. Alleine vor diesem Hintergrund ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater unabdingbar und wird sich immer lohnen.
Auch wenn Steuern und Abgaben für die meisten frisch gebackenen Unternehmer kein wirklich angenehmes Thema sind, so empfiehlt es sich doch, sich rechtzeitig mit diesem Bereich zu beschäftigen. Wenn Sie nämlich genau wissen, welche Belastungen hier auf Sie zukommen, dann können Sie sich umso besser auf die damit verbundenen Herausforderungen einstellen. Die folgenden Tipps und Tricks unterstützen Sie im Umgang mit der Steuerlast.
Spätestens die Lektüre dieses Kapitels dürfte Ihnen klar gemacht haben: Ohne einen Steuerberater haben Sie als frisch gebackener Unternehmer kaum eine Chance, das komplexe Steuerrecht zu durchblicken und all Ihren Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt vollständig nachzukommen. Dies gilt umso mehr, wenn Sie sich für eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft entschieden haben.
Das Risiko, dass Sie eine wichtige steuerliche Verpflichtung übersehen oder dass Sie keinen Gebrauch von einem Ihnen zustehenden Vorteil machen, ist ohne einen versierten Steuerberater viel zu hoch. Aus diesem Grund sollten Sie sich so früh wie möglich nach einem geeigneten Experten umschauen und diesen bereits in der Vorbereitungsphase engagieren. Genau jetzt kann der Steuerberater Ihnen nämlich dabei helfen, die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen.
Zu wissen, welche Steuern für Sie als Unternehmer genau anfallen, ist eine Sache. Zu wissen, wann Sie diese jeweils zu zahlen haben, die andere. Pünktlichkeit in Bezug auf Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt ist eine ganz wesentliche Angelegenheit. Dies werden Sie sofort spüren, wenn Sie eine fällige Steuer einmal nicht zum erforderlichen Zeitpunkt bezahlen. Das Finanzamt wird Ihnen sehr schnell eine Mahnung zusenden und diese ist grundsätzlich mit einer hohen Mahngebühr oder einem Verspätungszuschlag versehen.
Verspätete Zahlungen kosten Sie daher also bares Geld. Beachten Sie außerdem, dass die Finanzämter eigene Vollstreckungsabteilungen haben und dass es nicht lange dauert, dass bei Zahlungsverzug ein Vollstreckungsbeamter vor Ihrer Türe steht, um zu versuchen, den fälligen Betrag zu pfänden.
Das deutsche Steuersystem mag zwar komplex sein. Es ist aber auch völlig berechenbar und recht frei von Willkür. Sie können daher also exakt im Vorfeld ermitteln, welche Steuern zu welchem Zeitpunkt anfallen werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit und erarbeiten Sie gemeinsam mit dem Steuerberater einen Zahlungs- und Rückstellungsplan. Legen Sie die erforderlichen Beträge für jede anfallende Steuerart Monat für Monat zurück.
Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie sofort zahlungsfähig sind, wenn Sie den entsprechenden Steuerbescheid erhalten. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang eine kleine Reserve einzuplanen. Schlagen Sie dem prognostizierten Steuerbetrag zum Beispiel weitere fünf Prozent auf, um auch bei kleinen Abweichungen in der Berechnung immer auf der sicheren Seite zu sein.
Als Angestellter erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Monat für Monat ein Nettogehalt. Da von diesem alle Steuern und Abgaben bereits abgezogen sind, steht Ihnen der Betrag frei zur Verfügung. Ganz anders stellt sich die Situation beim Unternehmer dar. In seinen Händen befindet sich nämlich zunächst einmal der gesamte Umsatz seines Betriebes.
Die Versuchung ist hier sehr groß, das vorhandene Geld als das eigene zu betrachten und es nach Herzenslust auszugeben. Wenn Sie jetzt denken, dass es reichlich naiv wäre, so vorzugehen, dann sollten Sie die realen Zustände nicht unterschätzen. Es passiert nämlich vergleichsweise vielen jungen Unternehmern, dass sie auf die Bildung von Rücklagen verzichten und nicht liquide sind, wenn die ersten Steuerforderungen eintreffen.
Wenn es trotz aller guten Vorsätze einmal geschieht, dass Sie nicht in der Lage sind, eine bestimmte Steuerforderung pünktlich zu bezahlen, dann dürfen Sie in dieser Situation auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Wenn Sie jetzt nicht reagieren, braut sich nämlich über Ihrem Kopf eine regelrechte Katastrophe zusammen, der Sie irgendwann nicht mehr entgehen können.
Nehmen Sie in einer solchen Situation sofort Kontakt zum Finanzamt auf. Erklären Sie Ihre Lage und erkundigen Sie sich nach Möglichkeiten, den fälligen Betrag in Raten zu bezahlen. Wenn der Vorgang noch nicht in die Vollstreckung gegangen ist, wird sich die Behörde in vielen Fällen auf eine Stundung einlassen. Dies gilt umso mehr, wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Ihnen ähnliche Versäumnisse in der Zukunft nicht mehr unterlaufen werden.
Die beste Möglichkeit, um Ärger mit dem Finanzamt weiträumig aus dem Weg zu gehen, ist die pünktliche und ordentliche Erledigung aller steuerlichen Pflichten. Machen Sie es sich zum ungeschriebenen Gesetz, dass Sie mit sämtlichen Unterlagen, Belegen, Anträgen und Formularen so sorgfältig umgehen wie nur möglich. Machen Sie sich außerdem klar, dass jeder verschlampte Vorgang in Sachen Finanzamt irgendwann auf Sie zurückkommt und dann, in vielen Fällen mit wesentlich höherem Aufwand, ohnehin bearbeitet werden muss.