Mitgliedschaft bei der IHK sinnvoll nutzen

So gehen Sie optimal mit der Industrie- und Handelskammer um

Die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer ist für Sie als Unternehmer verpflichtend. Doch was kostet die Zwangsmitgliedschaft eigentlich und mit welchen Möglichkeiten ist sie verbunden? Wir klären hierüber auf.

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Die Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und für alle Selbstständigen zuständig, die nicht als Handwerker, als Landwirte oder als Freiberufler tätig sind. Wir klären darüber auf, wie Sie sich bei der IHK anmelden und informieren zusätzlich darüber, wie Sie Ihre Mitgliedschaft optimal nutzen.

 

  Themenübersicht zur Industrie- und Handelskammer (IHK)
1. Die Industrie- und Handelskammern und ihre Geschichte
2. Die Aufgaben der Industrie- und Handelskammern im Einzelnen
3. Die Industrie- und Handelskammern stehen häufig in der Kritik
4. Mit diesen Tipps gestalten Sie Ihre Mitgliedschaft in der IHK optimal
5. [Infografik] Das leistet die IHK für Gründer
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Die Industrie- und Handelskammern und ihre Geschichte

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind dafür verantwortlich, die Aufgaben der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft zu erfüllen. Hierzu gibt es in Deutschland insgesamt 79 verschiedene Kammern, die jeweils für unterschiedlich große Regionen zuständig sind. Die meisten Industrie- und Handelskammern gibt es in Nordrhein-Westfalen (16), gefolgt von Baden-Württemberg (12), Hessen (10) und Bayern (9). Kleinere Bundesländer wie Berlin, Bremen, Hamburg oder das Saarland bringen es dagegen jeweils nur auf eine Industrie- und Handelskammer.

Das Prinzip der Industrie- und Handelskammern reicht bis in das Mittelalter zurück. Schon damals schlossen sich Kaufleute zu gemeinschaftlich organisierten Strukturen zusammen, um ihre Interessen besser durchsetzen zu können. Die erste Handelskammer moderner Prägung wurde im Jahre 1830 in Elberfeld und Barmen (Wuppertal) gegründet. Seit 1920 trugen die Zusammenschlüsse bereits die heute noch gültige Bezeichnung „Industrie- und Handelskammer“.

Vom Grundsatz her sind die Industrie- und Handelskammern demokratisch geführt. Sie werden von einem Hauptgeschäftsführer geleitet, der alle drei bis sechs Jahre von der Vollversammlung gewählt wird. Diese wiederum wird von allen Mitgliedsunternehmen gewählt, die hierzu jeweils eine Stimme haben und außerdem dazu berechtigt sind, einen Kandidaten für die Wahl zur Vollversammlung aufzustellen.

 

Eine Mitgliedschaft ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtend

Grundsätzlich gilt, dass jeder Gewerbetreibende dazu verpflichtet ist, Mitglied in der Industrie- und Handelskammer zu sein. Die Mitgliedschaft ist dabei nicht kostenlos, sondern bedingt einen Beitrag, der sich aus einem Grundbeitrag und einer Umlage zusammensetzt. Dabei ist der Grundbeitrag von den Erträgen der einzelnen Unternehmen abhängig. Die konkrete Höhe der tatsächlich zu entrichtenden Beiträge wird von den verschiedenen Industrie- und Handelskammern auf regionaler Ebene festgelegt. Geht man von einem jährlichen Gewinn in Höhe von 10.000 Euro aus, so belaufen sich die Beiträge je nach Region auf zwischen 1,0 Prozent und 2,3 Prozent.

Existenzgründer genießen den Vorteil, dass sie zu Beginn ihrer Tätigkeit zunächst beitragsfrei gestellt werden können. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den unten stehenden Praxistipps. Die verpflichtende Mitgliedschaft und andere Aspekte führen immer wieder zur Kritik an den Industrieund Handelskammern. Hiermit beschäftigen wir uns im übernächsten Kapitel ausführlicher.

 


 

Die Aufgaben der Industrie- und Handelskammern im Einzelnen

Betrachten wir zunächst die konkreten Aufgaben der Industrie- und Handelskammern, um einen Eindruck darüber zu erhalten, wie diese Institution die einzelnen Mitgliedsunternehmen aktiv unterstützen kann. Grundsätzlich gliedern sich die Aufgaben dabei in zwei verschiedenen Bereiche.

Zum einen sind die Industrie- und Handelskammern dafür zuständig, die gewerbliche Wirtschaft gegenüber dem Staat zu vertreten. Zum anderen nehmen sie Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet wahr. Doch was bedeutet das eigentlich konkret? Und wie profitieren die insgesamt rund 3,6 Millionen deutschen Mitgliedsunternehmen davon, dass sie von den Industrie- und Handelskammern vertreten werden?

Grundsätzlich gehört die Wahrnehmung der Interessen von Gewerbetreibenden, die Förderung der gewerblichen Wirtschaft, die Sicherung des fairen Wettbewerbs und das Hinwirken auf die Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns zu den zentralen Aufgaben der Kammern. Wie man sich allerdings leicht vorstellen kann, handelt es sich bei dieser Art von Aufgaben eher um abstrakte Verpflichtungen, die sich nicht sonderlich leicht konkretisieren lassen.

 

So unterstützt Sie die IHK aktiv

Ganz anders sieht es in Bezug auf einen weiteren Aufgabenbereich aus: Die Industrie- und Handelskammern beschäftigen sich nämlich sehr intensiv mit der individuellen Unterstützung und Beratung ihrer Mitgliedsunternehmen. Hier lohnt sich in jedem Fall ein intensiver Blick auf die Internetseiten der jeweils zuständigen Kammer.

Diese erreichen Sie, indem Sie von der Startseite des Dachportals der Industrie- und Handelskammern (www.ihk.de) auf den IHK Finder klicken. Dort geben Sie einfach Ihren Ort oder Ihre Postleitzahl an und erhalten dann unmittelbar die Auskunft, welche IHK für Sie zuständig ist.

Besuchen Sie nun die Internetseiten Ihrer Industrie- und Handelskammer und entdecken Sie dort die umfangreichen Informations- und Beratungsangebote zu Themen wie Existenzgründung, Unternehmensförderung, Ausbildung und Weiterbildung oder Recht und Steuern. Man kann sicher darüber streiten, ob es angemessen ist, dass die Mitgliedschaft in der IHK für gewerbliche Unternehmen eine Verpflichtung darstellt. Wenn dies aber nun schon einmal der Fall ist, dann sollten Sie die Organisation und ihre Angebote zumindest maximal nutzen.

 

  Die Aufgaben der Industrie- und Handelskammern im EinzelnenLeben hat Nebenwirkungen, zum Beispiel Behördengänge.
Erhard Horst Bellermann
 

 


 

Die Industrie- und Handelskammern stehen häufig in der Kritik

Wenn in der Öffentlichkeit von den Industrie- und Handelskammern die Rede ist, dann wird in vielen Fällen vor allem Kritik an diesen Organisationen laut. Im Mittelpunkt steht dabei immer die Frage nach der Angemessenheit der Pflichtmitgliedschaft. Man kann sich leicht vorstellen, dass es für Gewerbetreibende befremdlich wirkt, dass sie nicht nur dazu verpflichtet sind, Mitglied in einem Berufsverband werden zu müssen, sondern dass diese Mitgliedschaft auch noch mit einem finanziellen Beitrag verbunden ist.

In diesem Zusammenhang wird übrigens nicht nur die verpflichtende Mitgliedschaft an und für sich kritisiert. Auch die Tatsache, dass man als Gewerbetreibender nicht entscheiden kann, an welche konkrete Industrie- und Handelskammer man sich anschließt, steht in der Kritik.

In diesem Zusammenhang haben in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer wieder Unternehmen versucht, gegen den verpflichtenden Charakter der Mitgliedschaft zu klagen. Entsprechende Verfahren beschäftigen dabei regelmäßig die Verwaltungsgerichte und sogar das Bundesverfassungsgericht. Die Diskussion ist längst nicht abgeschlossen und die Zukunft wird zeigen, ob die Mitgliedschaft weiterhin verpflichtend bleiben wird.

 

Die Kritik bezieht sich nicht nur auf die Pflicht-Mitgliedschaft

Andere Kritikpunkte beziehen sich auf die konkreten Aufgabenbereiche der IHK, auf deren interne Strukturen und nicht zuletzt auch auf die mangelnde Transparenz. Hinsichtlich der wahrgenommenen Aufgaben wird immer wieder kritisiert, dass sich die Industrie- und Handelskammern zu sozialpolitischen, bildungspolitischen, energiepolitischen, überregionalen und internationalen Themen äußern, was eigentlich nicht zu ihren Aufgaben gehört.

Kritiker halten es darüber hinaus auch für unangemessen, wenn die Kammern aufwendige Empfänge ausrichten oder Ehrungen und Preisverleihungen vornehmen. Hier besteht natürlich die Befürchtung, dass viel Arbeitskraft und große Teile der Einnahmen für Aufgabenbereiche eingesetzt werden, von denen die Mitglieder nicht unmittelbar profitieren.

Nicht zuletzt richtet sich Kritik auch gegen die demokratischen Prinzipien, die Wahlordnung, die mangelnde Transparenz in Bezug auf interne Vorgänge und Entscheidungen und nicht zuletzt auch gegen die niedrige Wahlbeteiligung an den Wahlen zur Vollversammlung. Diese liegt grundsätzlich unterhalb von 20 Prozent. Angesichts dessen kann durchaus bezweifelt werden, ob die Vollversammlungen überhaupt rechtmäßig legitimiert sind.

 


 

  Mit diesen Tipps gestalten Sie Ihre Mitgliedschaft in der IHK optimal  

Mit diesen Tipps gestalten Sie Ihre Mitgliedschaft in der IHK optimal

Sie können davon ausgehen, dass Sie als Unternehmer dazu verpflichtet sind, Mitglied in der Industrie- und Handelskammer zu werden. Ausnahmen bestehen hier ausschließlich für Handwerksbetriebe, für Landwirte und für Freiberufler. Solange die Mitgliedschaft obligatorisch ist, sollten Sie Ihre Energie allerdings nicht dafür aufwenden, sich hierüber aufzuregen. Nutzen Sie die Angebote und Möglichkeiten der Industrie- und Handelskammern lieber aktiv. Die folgenden Tipps und Hinweise klären darüber auf, wie dies optimal funktioniert.

 

 

  Tipp 1: Überprüfen Sie, ob das Gewerbeamt die IHK informiert hat  

Überprüfen Sie, ob das Gewerbeamt die IHK informiert hat

Im Rahmen Ihrer Gewerbeanmeldung übermittelt das Gewerbeamt Ihre Informationen und Daten eine Reihe weiterer Behörden und Institutionen. Neben dem Finanzamt gehört hierzu auch die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer. Die Information des Gewerbeamtes an die IHK begründet Ihre Mitgliedschaft in der Kammer, die verpflichtend ist, sobald Ihre Gewerbesteuerpflichtigkeit festgestellt wurde.

In einzelnen Fällen ist es möglich, dass die Weiterleitung der Informationen an die Industrie- und Handelskammer versehentlich nicht erfolgt. Dies befreit Sie aber nicht von der verpflichtenden Mitgliedschaft. Achten Sie von daher sicherheitshalber selbst darauf, ob die IHK spätestens einige Wochen nach Gewerbeanmeldung Kontakt mit Ihnen aufnimmt. Ist dies nicht der Fall, dann wenden Sie sich von sich aus an die Kammer.

 

 

  Tipp 2: Nutzen Sie die Industrie- und Handelskammer aktiv  

Nutzen Sie die Industrie- und Handelskammer aktiv

Ärgern Sie sich nicht darüber, dass die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer verpflichtend ist, sondern setzen Sie sich stattdessen aktiv mit den Angeboten und Möglichkeiten auseinander, die Ihnen durch die Kammer geboten werden. Hier sind es vor allem die zahlreichen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Existenzgründer, die für Sie sehr interessant sein können.

Machen Sie sich über die Internetseiten der für Sie zuständigen IHK mit den verschiedenen Leistungen der Kammer vertraut, besuchen Sie Informationsveranstaltungen oder verabreden Sie sich mit einem Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammer zu einem Informationsgespräch. Sie sollten davon ausgehen, dass es sich bei den Mitarbeitern der IHK um erfahrene und versierte Fachleute handelt, von deren Rat Sie umfassend profitieren können.

 

 

  Tipp 3: Engagieren Sie sich in der Industrie- und Handelskammer  

Engagieren Sie sich in der Industrie- und Handelskammer

Als Mitglied in der IHK stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur direkten Mitwirkung zur Verfügung. Sie genießen unter anderem ein aktives und ein passives Wahlrecht in Bezug auf die Vollversammlung. Sie verfügen also über eine Stimme innerhalb der betreffenden Wahl und haben zusätzlich das Recht, selbst einen Kandidaten aufzustellen. Machen Sie von diesen Möglichkeiten Gebrauch.

Die Wahlbeteiligung zu den Vollversammlungen der IHK liegt überall in Deutschland unterhalb von 20 Prozent. Wer allerdings selbst nicht an den entsprechenden Wahlen teilnimmt, der kann sich hinterher auch nicht beschweren, wenn die Vollversammlung seine Interessen nicht angemessen vertritt. Nehmen Sie also zumindest an der Wahl zur Vollversammlung teil und informieren Sie sich darüber hinaus auch darüber, welche anderen Möglichkeiten für ein aktives Engagement Ihre IHK Ihnen bietet.

 

 

  Tipp 4: Verfolgen Sie die Diskussion über die Pflichtmitgliedschaft  

Verfolgen Sie die Diskussion über die Pflichtmitgliedschaft

Bereits seit Jahrzehnten wird immer wieder darüber diskutiert, ob die verpflichtende Mitgliedschaft in der Industrieund Handelskammer wirklich rechtmäßig und mit der Verfassung vereinbar ist. Zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1962 die Zulässigkeit der Zwangsmitgliedschaft erklärt. Allerdings hat der erste Senat des Gerichts im Jahr 2014 über 30 verschiedenen Institutionen und Organisationen darum gebeten, Stellungnahmen zu der Frage nach der Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der verpflichtenden Mitgliedschaft abzugeben.

Man kann davon ausgehen, dass die rechtliche Diskussion über dieses Thema aktuell in die nächste Runde geht. Verfolgen Sie die öffentliche Auseinandersetzung hierüber, damit Sie im entsprechenden Fall rechtzeitig reagieren können und die Mitgliedschaft auf diese Weise vielleicht loswerden.

 

 

  Tipp 5: Nutzen Sie als Existenzgründer die beitragsfreien Jahre  

Nutzen Sie als Existenzgründer die beitragsfreien Jahre

Die Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer ist nicht kostenlos, sondern mit einem Beitrag verbunden, der vom Gewinn Ihres Unternehmens abhängt. Allerdings gibt es für Existenzgründer, die sich zum ersten Mal selbstständig machen, eine Erleichterung. Sie werden nämlich in den ersten zwei Jahren Ihrer selbstständigen Tätigkeit von Beiträgen befreit. Liegt Ihr Ertrag in den Jahren drei und vier unterhalb von jeweils 25.000 Euro, dann müssen Sie als Existenzgründer in dieser Zeit lediglich den Grundbeitrag bezahlen und sind von den anfallenden Umlagen befreit.

Als natürliche Person oder als Personengesellschaft ohne Eintragung in das Handelsregister sind Sie außerdem dauerhaft von Beiträgen zur IHK befreit, solange Ihr Ertrag kleiner als 5.200 Euro pro Jahr ist. Informieren Sie sich rechtzeitig bei der für Sie zuständigen IHK über Erleichterungen in Bezug auf die Beiträge, die für Sie infrage kommen.

 


 

[Infografik] Das leistet die Industrie- und Handelskammer (IHK) für Gründer

Bei den Industrie-und Handelskammern (IHKs) können sich Personen zu Unternehmensgründungen erkundigen. Vor Ort sind die IHKs zumeist erste Ansprechpartner in Netzwerken zur Gründungsunterstützung mit Banken, Sparkassen, Steuer- und Unternehmensberatern, Ämtern, Wirtschaftsförderern sowie spezialisierten Institutionen etwa zur Beratung von Frauen, Gründern mit Migrationshintergrund oder älteren Existenzgründern.    (Quelle: DIHK-Gründerreport 2016)

  Das leistet die Industrie- und Handelskammer (IHK) für Gründer