Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

So melden Sie sich pünktlich und korrekt beim Gewerbeamt an

Die Gewerbeanmeldung ist der erste wichtige und offizielle Schritt, den Sie in Bezug auf Ihre Gründung absolvieren müssen. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie die Gewerbeanmeldung funktioniert und welche Unterlagen Sie hierfür benötigen.

Gratis Ratgeber anfordern

Wer in Deutschland gewerblich tätig sein möchte, der benötigt hierzu eine Gewerbeanmeldung. Der Gang zum Gewerbeamt bildet damit mehr oder weniger den Startschuss für fast jede selbstständige Existenz. Wir erklären Ihnen, wie sich die Anmeldung konkret vollzieht, welche Folgen sie hat und was Sie beim Kontakt mit dem Gewerbeamt beachten sollten.

 

  Themenübersicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt
1. Gewerbeanmeldung als Voraussetzung für die Selbstständigkeit
2. Wie funktioniert eine Gewerbeanmeldung und was kostet sie?
3. Besondere Zulassungsvoraussetzungen und was es damit auf sich hat
4. Mit diesen Tipps gelingt die Gewerbeanmeldung problemlos
5. [Infografik] Der Weg in die offizielle Selbstständigkeit
Gratis-Ratgeber zu Ämter und Behörden

 


 

Gewerbeanmeldung als Voraussetzung für die Selbstständigkeit

Wer in Deutschland eine selbständige Arbeit ausüben möchte, der ist dazu verpflichtet, der zuständigen Gemeinde mitzuteilen, dass er eine entsprechende Tätigkeit aufnehmen möchte. Diesen Vorgang bezeichnet man als Gewerbeanmeldung. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, bei denen Unternehmer ohne eine Gewerbeanmeldung tätig werden dürfen.

Dies trifft bei Angehörigen der freien Berufe, also zum Beispiel Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller oder Erzieher zu, bei der sogenannten Urproduktion, hierunter fallen Landwirte, Forstwirte, Gartenbauer und Weinbauern oder bei Personen, die sich beruflich mit der Verwaltung ihres eigenen Vermögens beschäftigen. Für alle anderen Selbstständigen gilt, dass die Gewerbeanmeldung eine zwingende Voraussetzung dafür ist, dass man mit dem eigenen Unternehmen starten darf.

 

Grundsätzlich darf jeder in Deutschland ein Gewerbe anmelden

Grundlegend muss man verstehen, dass es sich bei der Gewerbeanmeldung nicht um einen Antrag handelt, über den die zuständige Behörde zu entscheiden hat. In Deutschland genießen wir nämlich alle das Recht der Gewerbefreiheit. Dies bedeutet, dass Sie keine offizielle Genehmigung benötigen, wenn Sie planen, sich selbstständig zu machen. Sie sind lediglich verpflichtet, diese Absicht der zuständigen Behörde mitzuteilen, bevor Sie die geplante Tätigkeit aufnehmen.

Nähere Informationen über die juristischen Voraussetzungen der Gewerbeanmeldung können Sie übrigens der Gewerbeordnung (GewO) entnehmen. Hierbei handelt es sich um das ursprünglich bereits aus dem Jahre 1869 stammende Gesetz, in dem die hierzulande geltende Gewerbefreiheit näher ausgeführt wird. Eine Version des Gesetzes im Internet finden Sie unter diesem Link: www.gesetze-im-internet.de/gewo/index.html.

Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Gewerbeanmeldung sowohl für hauptberuflich als auch für nebenberuflich tätige Personen erforderlich ist. Es spielt also keine Rolle, wie viele Stunden pro Tag, pro Woche oder pro Monat Sie sich mit der Selbstständigkeit beschäftigen oder in welchem Verhältnis Ihre selbstständige Arbeitszeit zu ihrer angestellten Arbeitszeit steht. Beachten Sie darüber hinaus zusätzlich, dass eine Gewerbeanmeldung auch dann erforderlich ist, wenn Sie ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder wenn Sie eine zusätzliche Filiale eröffnen.

 


 

Wie funktioniert eine Gewerbeanmeldung und was kostet sie?

Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung eines Gewerbes in dem für Ihre Gemeinde zuständigen Gewerbeamt. In aller Regel finden Sie diese Behörde in Ihrem Rathaus oder Ihrer Stadtverwaltung. Es gibt allerdings regionale Ausnahmen, sodass es sich empfiehlt, sich vor der eigentlichen Anmeldung auf den Internetseiten ihrer Stadt oder Gemeinde kurz über die jeweilige Zuständigkeit zu informieren.

So ist es zum Beispiel in Rheinland-Pfalz, in Bayern oder auch in Hamburg möglich, ein Gewerbe direkt bei der Handwerkskammer, der Handelskammer oder der Industrie- und Handelskammer anzumelden, was übrigens auch per Internet erfolgen kann. Der Regelfall sieht allerdings vor, dass Sie persönlich beim Gewerbeamt vorstellig werden, um die Anmeldung zu erledigen.

Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie zunächst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, um sich der Behörde gegenüber ausweisen und legitimieren zu können. Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dann ist zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich, die die Erlaubnis beinhalten muss, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben.

 

Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihren Gewerbeschein

Darüber hinaus sollten Sie eine möglichst genaue Beschreibung der angestrebten Tätigkeit vorbereiten und bereits entschieden haben, wie Ihr Unternehmen heißen soll. Diese Informationen müssen im Rahmen der Gewerbeanmeldung nämlich von Ihnen vorgelegt werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass Sie zusätzliche Unterlagen oder Genehmigungen benötigen. Dies ist bei bestimmten Arten von selbstständiger Arbeit erforderlich, die wir Ihnen im nächsten Kapitel ausführlich vorstellen.

Hinsichtlich der Kosten einer Gewerbeanmeldung gibt es deutliche regionale Unterschiede. Sie können davon ausgehen, dass die Gewerbeanmeldung zwischen zehn und 60 Euro kostet und dass Sie diese Gebühr unmittelbar entrichten müssen. Das Resultat Ihrer Gewerbeanmeldung ist der sogenannte Gewerbeschein. Die Behörde benötigt für die Bearbeitung Ihres Antrages in der Regel lediglich wenige Tage.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Gewerbeamt in der Folge der Gewerbeanmeldung von sich aus eine Reihe von anderen Behörden, Verbänden und Institutionen über Ihre Anmeldung informieren wird. Hierzu können unter anderem das Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, das Amtsgericht oder das Gewerbeaufsichtsamt zählen.

 

  Wie funktioniert eine Gewerbeanmeldung und was kostet sie?Nicht das Recht des Stärkeren, sondern die Stärkung des Rechts schützt die Interessen aller Staaten am besten.
Hans-Dietrich Genscher
 

 


 

Besondere Zulassungsvoraussetzungen und was es damit auf sich hat

Wir haben bereits ausgeführt, dass in Deutschland grundsätzlich Gewerbefreiheit herrscht, Sie also dazu berechtigt sind, ein eigenes Unternehmen zu gründen und eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, ohne dass Sie hierfür eine dezidierte Genehmigung benötigen. Dennoch gibt es einige Einschränkungen, die Sie vor der Gewerbeanmeldung kennen und berücksichtigen sollten. Eine Unterscheidung ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig: Das deutsche Recht differenziert zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Gewerben.

Wie die Bezeichnung bereits vermuten lässt, können Sie ein erlaubnisfreies Gewerbe starten, ohne hierfür eine besondere behördliche Genehmigung zu benötigen. Es handelt sich hierbei um Arten von Unternehmen, bei denen der Gesetzgeber nicht der Auffassung ist, dass Sie besondere Genehmigungen benötigen, oder Qualifikationen und Eignungen nachweisen müssen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie einen ganz normalen Online-Handel mit allgemein üblichen Konsumprodukten starten wollen.

 

Bei diesen Geschäftskonzepten benötigen Sie zusätzliche Genehmigungen

Allerdings gibt es auch im Rahmen von erlaubnisfreien Gewerben einzelne Bereiche, innerhalb derer eine sogenannte Überwachungsbedürftigkeit besteht. Damit sollen Verbraucher in ausgewählten Branchen besonders geschützt werden. Beispiele hierfür sind unter anderem Detekteien, Ehevermittlungsinstitute, Alt- und Gebrauchtwarenhändler oder Reisebüros. Um ein solches Gewerbe anmelden zu können, benötigen Sie zum einen ein polizeiliches Führungszeugnis und zum anderen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Insgesamt müssen Gewerbetreibende in diesen Bereichen ihre persönliche Zuverlässigkeit unter Beweis stellen.

Darüber hinaus gibt es erlaubnispflichtige Gewerbe. Um diese ausüben zu können, benötigen Sie eine offizielle Genehmigung der jeweils zuständigen Behörde. Beispiele hierfür sind Handwerksbetriebe, industrielle Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen, Einzelhandelsbereiche, die eine besondere Sachkenntnis erfordern, wie zum Beispiel der Handel mit Medikamenten oder mit leicht verderblichen Lebensmitteln, Bewachungsgewerbe, Verkehrsgewerbe oder Gewerbe, die an keinem festen Standort, sondern reisend ausgeübt werden.

Auch die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, die Vermittlung von Immobilien oder Geldanlagen, die Organisation von Versteigerungen oder die Tätigkeit als Pfandvermittler oder Pfandverleiher gehören zu den erlaubnispflichtigen Gewerben. Es ist sehr wichtig, dass Sie vor der Gewerbeanmeldung überprüfen, ob Ihr geplantes Unternehmen teilweise oder vollständig unter solche Sonderbestimmungen fällt und dass Sie sich, wenn erforderlich, die benötigten Zulassungen und Genehmigungen beschaffen.

 


 

  Mit diesen Tipps gelingt die Gewerbeanmeldung problemlos  

Mit diesen Tipps gelingt die Gewerbeanmeldung problemlos

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass sich die Gewerbeanmeldung einfach und problemlos gestaltet und dass Sie innerhalb von wenigen Minuten alles erledigen können, was gegenüber der zuständigen Behörde erforderlich ist. Allerdings empfehlen wir Ihnen eine gute Vorbereitung auf die Gewerbeanmeldung, damit diese auch wirklich reibungslos abläuft. Die folgenden Tipps unterstützen Sie bei der Vorbereitung und sagen Ihnen ganz genau, worauf Sie im Vorfeld der Gewerbeanmeldung achten müssen.

 

 

  Tipp 1: Stellen Sie fest, ob Sie eine Gewerbeanmeldung benötigen  

Stellen Sie fest, ob Sie eine Gewerbeanmeldung benötigen

Sie können davon ausgehen, dass Sie für die meisten selbstständigen Tätigkeiten eine Gewerbeanmeldung durchführen müssen, bevor Sie Ihre angestrebte Arbeit aufnehmen dürfen. Zwar herrscht in Deutschland Gewerbefreiheit. Diese entbindet Sie aber nicht von der Notwendigkeit, Ihr Gewerbe bei der jeweils zuständigen Behörde ordnungsgemäß anzumelden. Nutzen Sie daher jetzt die Gelegenheit, zu überprüfen, ob die von Ihnen geplante Selbstständigkeit eine Gewerbeanmeldung erfordert oder nicht.

Sie können davon ausgehen, dass dies in annähernd jeder Branche der Fall ist. Lediglich wenn Sie Freiberufler sind oder wenn Sie sich im Bereich der Land- oder Forstwirtschaft selbstständig machen, entfällt die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung für Sie. Planen Sie also zum Beispiel den Start eines eigenen Online-Handels, dann führt an der Gewerbeanmeldung kein Weg vorbei.

 

 

  Tipp 2: Informieren Sie sich rechtzeitig über die zuständige Behörde  

Informieren Sie sich rechtzeitig über die zuständige Behörde

Um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können, müssen Sie zunächst herausfinden, welche Behörde in Ihrem konkreten Fall zuständig ist. Hier gibt es regionale Unterschiede, sodass man hierzu keine standardisierten Aussagen tätigen kann. Für eine entsprechende Recherche per Internet sollten Sie die Seiten der Gemeinde oder Stadt aufsuchen, in der sich Ihr künftiges Unternehmen befinden wird.

Dort finden Sie unter dem Stichwort Gewerbeanmeldung in jedem Fall nähere Informationen über das zuständige Amt, seine Adresse, die Öffnungszeiten und auch die anfallenden Gebühren für die Anmeldung. Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen mitnehmen, wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden. Dies sind vor allem ein gültiger Ausweis, eine detaillierte Beschreibung der angestrebten Tätigkeit, die gewählte Rechtsform und der Firmenname.

 

 

  Tipp 3: Prüfen Sie im Vorfeld, ob Sie zusätzliche Genehmigungen benötigen  

Prüfen Sie im Vorfeld, ob Sie zusätzliche Genehmigungen benötigen

Die meisten Gewerbe in Deutschland sind erlaubnisfrei. Sie können sie also anmelden, ohne dass Sie hierzu eine besondere Erlaubnis benötigen oder dass spezielle Genehmigungen erforderlich sind. Allerdings gibt es auch erlaubnisfreie Gewerbe, die aufgrund ihrer konkreten Tätigkeitsbereiche oder Eigenschaften als überwachungsbedürftig gelten. Hiermit ist gemeint, dass der Selbstständige in diesem Fall seine persönliche Zuverlässigkeit unter Beweis stellen muss.

Auf diese Weise sollen künftige Kunden des Unternehmens vor Unzuverlässigkeit oder unseriösen Praktiken geschützt werden. Darüber hinaus gibt es natürlich auch erlaubnispflichtige Gewerbe, für deren Ausübung Sie eine offizielle Genehmigung benötigen. Bevor Sie den Termin für Ihre Gewerbeanmeldung festlegen, sollten Sie unbedingt überprüfen, ob das von Ihnen geplante Gründungsvorgaben spezielle Genehmigungen erforderlich macht.

 

 

  Tipp 4: Verschaffen Sie sich die erforderlichen Unterlagen und Zulassungen  

Verschaffen Sie sich die erforderlichen Unterlagen und Zulassungen

Die Gewerbeanmeldung ist an und für sich keine komplizierte oder schwierige Angelegenheit. Dennoch sollten Sie im Vorfeld Sorge dafür tragen, dass sämtliche erforderlichen Unterlagen zu Ihrer Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, dann wird Ihr Besuch beim Gewerbeamt nicht erfolgreich sein und Sie müssen später noch einmal Zeit aufwenden, um den Termin zur Anmeldung nachzuholen. Achten Sie also darauf, dass Sie einen gültigen Ausweis, unter Umständen eine Aufenthaltsgenehmigung und die erforderliche Gebühr für die Gewerbeanmeldung bereithalten.

Wenn erforderlich, dann müssen Sie außerdem bestimmte Genehmigungen oder andere offizielle Dokumente vorlegen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um ein polizeiliches Führungszeugnis oder einen Auszug auf dem Gewerbezentralregister handeln. Stellen Sie alle notwendigen Unterlagen sorgfältig zusammen und führen Sie diese am Tag der Anmeldung mit sich.

 

 

  Tipp 5: Wurden alle Behörden und Institutionen über die Anmeldung informiert?  

Wurden alle Behörden und Institutionen über die Anmeldung informiert?

Das Gewerbeamt wird Ihre Anmeldung an verschiedene andere Behörden, Ämter, Verbände und Institutionen weiterleiten, nachdem diese anstandslos erfolgt ist und der Gewerbeschein ausgestellt wurde. Hierbei handelt es sich teilweise um sehr wichtige weitere Anmeldungen, wie etwa die beim zuständigen Finanzamt. In aller Regel werden diese Kontrollmeldungen ordnungsgemäß durchgeführt. Allerdings kann es hier natürlich auch zu Pannen kommen und letztlich liegt es in Ihrer Verantwortung als Unternehmer, dass Ihr Betrieb tatsächlich überall ordnungsgemäß angemeldet wurde.

Wurde zum Beispiel von Seiten des Gewerbeamtes vergessen, Sie beim Finanzamt anzumelden, so schulden Sie natürlich dennoch die anfallenden Steuern und müssen von sich aus auf das Finanzamt zugehen, wenn Sie nicht von der Behörde kontaktiert und zur Steuererklärung aufgefordert werden. Prüfen Sie daher einige Zeit nach der Gewerbeanmeldung aktiv, ob die erforderlichen Kontrollmeldungen wirklich ordnungsgemäß erfolgt sind.

 


 

[Infografik] Der Weg in die offizielle Selbstständigkeit

Sie stehen unmittelbar davor, Ihren Traum vom eigenen Unternehmen zu verwirklichen. Nur noch wenige Formalitäten trennen Sie von der eigentlichen Gründung. Für die meisten Geschäftsideen benötigen Sie lediglich eine Gewerbeanmeldung. Dies gilt zum Beispiel grundsätzlich für den Handel, aber auch für die Erbringung vieler Dienstleistungen.

Handwerkliche Berufe oder Geschäftskonzepte in Bereichen, bei denen ein öffentlich anerkannter Nachweis der Qualifikation erforderlich ist, bedingen weitere Formalitäten.    (Quelle: Statistisches Bundesamt)

  Der Weg in die offizielle Selbstständigkeit