Ansprüche beim Deutschenn Patent- und Markenamt

So sichern Sie Ihre Ansprüche beim Deutschen Patent- und Markenamt

Immaterielle Werte wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Designs oder andere geistige Erzeugnisse lassen sich entgegen landläufiger Auffassung sehr effektiv schützen, indem man diese rechtzeitig beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) anmeldet.

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Bei vielen Unternehmen bilden die immateriellen Werte das eigentliche Kapital und die Grundlage für gute Geschäfte. Ideen, Marken, Designs und andere geistige Erzeugnisse können Sie über das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) wirksam gegen unbefugte Zugriffe schützen und auf diese Weise Ihre persönlichen Ansprüche dauerhaft gegenüber Konkurrenten und Nachahmern sichern.

 

  Themenübersicht: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
1. Schutzrechte effektiv sichern durch eine Anmeldung beim DPMA
2. Marken, Firmennamen, Logos und Domains: Schützen Sie Ihre Rechte
3. Die Anmeldung von Rechten: Mit oder ohne Anwalt möglich
4. Mit diesen Tipps schützen Sie Ihr geistiges Eigentum besonders effektiv
5. [Infografik] So schützen Sie Ihre Rechte
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Schutzrechte effektiv sichern durch eine Anmeldung beim DPMA

Als Unternehmer haben Sie unter Umständen ein großes Interesse daran, Ihr geistiges Eigentum vor der missbräuchlichen Verwendung durch Dritte zu schützen. Wenn Sie selbst viel Zeit, Energie und Geld investiert haben, um zum Beispiel eine eigene Marke zu kreieren, einen Firmennahmen aufzubauen oder ein Logo zu designen, um nur einige Beispiele zu nennen, dann ist es sehr ärgerlich, wenn Sie eines Tages feststellen müssen, dass einer Ihrer Konkurrenten sich einfach ungefragt an Ihrem geistigen Eigentum bedient hat und nun auf Ihre Kosten gute Geschäfte damit erzielt.

Für diesen Fall sollten Sie eine Eintragung Ihrer Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA in Betracht ziehen. Vielen Menschen gehen, wenn Sie mit dem Begriff Patent konfrontiert werden, zunächst einmal ganz praktische Erfindungen durch den Kopf. Landläufig herrscht die Vorstellung vor, dass sich beim Patentamt vor allem zerstreute Erfinder aufhalten, die dort versuchen, mehr oder weniger geniale Erzeugnisse aus dem heimischen Bastel- und Experimentierkeller für den Fall schützen zu lassen, dass sich eines Tages ein breites Interesse an dem Produkt entwickelt.

 

Zu wenige kommen auf die Idee, ihre Rechte schützen zu lassen

Über die Möglichkeit, beim DPMA rein geistiges Eigentum schützen zu lassen, denken die meisten Personen gar nicht erst nach. Dabei ist die Behörde, die übrigens im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz angesiedelt ist, durchaus unter anderem dafür zuständig, Wortmarken, Bildmarken, Firmennamen und ähnliche Kreationen zu schützen. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen Hauptsitz in München und betreibt Außenstellen in Berlin und Jena. Es handelt sich insgesamt um eine große Behörde, die im Jahr 2010 über 2.700 Mitarbeiter beschäftigte.

Zahlen aus dem Jahr 2014 belegen auf anschauliche Weise, wie umfassend und wichtig die Arbeit der staatlichen Patentschützer ist. 2014 wurden nämlich insgesamt rund 66.000 Patente, 66.600 Marken, 60.000 Designs und 15.000 Gebrauchsmuster angemeldet. Wie der Name bereits vermuten lässt, stehen beim DPMA deutsche Schutzrechte im Mittelpunkt. Wer seine Rechte über den deutschen Markt hinaus schützen möchte, der muss zusätzlich mit Behörden wie dem Europäischen Patentamt oder der World Intellectual Property Organization in Kontakt treten.

 


 

Marken, Firmennamen, Logos und Domains: Schützen Sie Ihre Rechte

Wie wir bereits erfahren haben, ist das Deutsche Patent- und Markenamt für unterschiedliche Schutzrechte innerhalb Deutschlands zuständig. Grob unterteilen kann man diese in Patente oder Erfindungen, Designs, Marken und Gebrauchsmuster. Als Online-Händler werden Sie dabei vorrangig mit Marken und Designs zu tun haben. Beide Bereiche stellen wir gleich noch näher vor.

Natürlich ist es auch möglich, dass Sie im Zuge Ihrer unternehmerischen Tätigkeit eigene Produkte entwickeln, die Sie dann entweder patentieren lassen wollen oder für Sie zumindest ein Gebrauchsmuster anmelden wollen. Beides ist auf den hier im Folgenden beschriebenen Wegen durchaus möglich. Eine gute Anlaufstelle für weitere Informationen aus diesem Bereich sind die Internetseiten des DPMA, die Sie unter www.dpma.de erreichen können.

Für Sie als Online-Händler ist es wahrscheinlich nahliegend, eine Marke anmelden zu wollen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um den Namen Ihres Web-Shops handeln, von dem Sie vermeiden wollen, dass er missbräuchlich von Dritten verwendet wird. Interessant in diesem Zusammenhang: Für die Anmeldung von Marken bietet das Deutsche Patent- und Markenamt mittlerweile ein einfaches Online-Verfahren an. Darüber hinaus kann die Anmeldung aber auch per Post mit einem schriftlichen Formular oder im Rahmen einer Online-Meldung mit Signatur erfolgen.

 

Der Schutz der Marke ist jedoch nicht uneingeschränkt möglich

Grundsätzlich ist eine Marke rein rechtlich übrigens so definiert: „Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden". Unterschieden wird dabei übrigens zwischen Wortmarken, Bildmarken und kombinierten Wort-/Bildmarken. Reine Wortmarken bezeichnen dabei lediglich eine Bezeichnung in Schriftform. Unter Bildmarken fallen Logos. Werden Bezeichnungen und Logos miteinander verbunden, dann spricht man von einer Wort-/Bildmarke.

Wenn im Zusammenhang mit einer Anmeldung beim DPMA von einem eingetragenen Design die Rede ist, dann bezieht sich dies auf Schutzrechte, die früher als Geschmacksmuster bezeichnet wurden. Hierunter fallen alle zwei- und dreidimensionalen Muster und Gegenstände, deren konkrete Gestaltung sich auf diese Weise schützen lässt. Unter anderem ist über diese Schutzform also auch eine Sicherung von Logos möglich. Im Rahmen der Anmeldung beim DPMA wird dabei übrigens immer geprüft, ob ein bestimmtes Design überhaupt geschützt werden kann.

Hinsichtlich des Schutzes von Domains ist folgendes zu sagen: Es sind natürlich weder Top-Level-Designs noch technische Domainbestandteile wie zum Beispiel „http“ oder „www“ schutzfähig, da diese von sehr vielen Menschen und Unternehmen verwendet werden müssen. Einzig die Second-Level-Domain, also der Teil zwischen dem „www“ und der Top-Level-Domain (z.B. .de oder .com) lässt sich als Marke schützen, wenn der Begriff dies hergibt.

 

  Marken, Firmennamen, Logos und Domains: So schützen Sie Ihre RechteUnter den Menschen gibt es viel mehr Kopien als Originale.
Pablo Picasso
 

 


 

Die Anmeldung von Rechten: Mit oder ohne Anwalt möglich

Früher war es üblich, jegliche Anmeldung von Rechten grundsätzlich mit der Unterstützung spezialisierter Patent-Anwälte zu absolvieren. Der Kontakt mit den zuständigen Behörden war teilweise schwerfällig und schwierig, die Rechtslage bot viel Raum für Unklarheiten und die erforderlichen Formalitäten waren kompliziert.

Mittlerweile hat das Deutsche Patent- und Markenamt eine ganze Menge dafür getan, deutlich bürgerfreundlicher zu werden. Einfache Anmeldungen von Marken oder Designs können, solange sie sich auf den deutschen Markt beschränken, heute in vielen Fällen durch den Unternehmer selbst durchgeführt werden, was nicht zuletzt natürlich auch Kosten spart.

Die Beauftragung von Patentanwälten ist eine kostspielige Angelegenheit. Natürlich gibt es immer Fälle, in denen es angemessen ist, sich von einem Fachjuristen beraten zu lassen, um auf diese Weise schwere Fehler zu umgehen und Nachteile zu vermeiden. Letztlich muss jeder selbst entscheiden, ob er sich den Anmeldeakt in Eigenregie zutraut. Eine Möglichkeit besteht natürlich auch darin, bei der ersten Anmeldung die Hilfe eines Juristen in Anspruch zu nehmen und spätere Anmeldungen dann selbstständig durchzuführen.

 

Abschreckend ist meist die zu hohe Preiseinschätzung

Hinsichtlich der Kosten, die mit einer Anmeldung von Marken oder Designs verbunden sind, gehen viele Menschen von deutlich höheren Ausgaben aus, als es in Wirklichkeit der Fall ist. Grundsätzlich liegen die normalen Kosten für die Anmeldung einer Marke aktuell bei 300,00 Euro. Drei Waren- und Dienstleistungsklassen, diese müssen der anzumeldenden Marke zugeordnet werden, sind bereits inklusive.

Ist eine Anmeldung in weiteren Klassen gewünscht, so werden jeweils weitere 100 Euro fällig. Führt man die Anmeldung elektronisch durch, dann reduziert sich die bereits erwähnte Basisgebühr von 300 Euro auf 290 Euro. Der mit der Anmeldung verbundene Schutz zählt zunächst für zehn Jahre und kann auf Wunsch verlängert werden.

Die Anmeldung von Designs ist preiswerter. Sie schlägt in Papierform mit 70 Euro und in elektronischer Form mit 60 Euro zu Buche. Der Schutz gilt dabei für zunächst fünf Jahre. Auch hier sind Verlängerungen möglich. Insgesamt sollte man berücksichtigen, dass Anmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eine gewisse Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Wie lange diese konkret dauert, hängt von der aktuellen Auslastung der Behörde und von der Komplexität des jeweiligen Vorhabens ab.

 


 

  Mit diesen Tipps schützen Sie Ihr geistiges Eigentum besonders effektiv  

Mit diesen Tipps schützen Sie Ihr geistiges Eigentum besonders effektiv

Als Online-Händler stecken Sie viel Zeit in die Entwicklung von Geschäftsideen, Marken, Logos oder anderen Formen geistigen Eigentums. Umso ärgerlicher, wenn Sie eines Tages feststellen müssen, dass sich einer Ihrer Konkurrenten einfach an den Früchten Ihrer geistigen Arbeit bedient hat und seine Geschäfte jetzt mehr oder weniger auf Ihre Kosten macht. In dieser Situation können Sie sich wesentlich besser helfen, wenn Sie Ihr geistiges Eigentum im Vorfeld geschützt haben.

Die folgenden Tipps unterstützen Sie bei dem Vorhaben, Marken, Firmennamen, Logos oder andere Erzeugnisse durch eine Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt zu schützen und stärken somit Ihre rechtliche Position gegenüber Ihren Mitbewerbern.

 

 

  Tipp 1: Prüfen Sie, ob es  in Ihrem Unternehmen schützenswerte Rechte gibt  

Prüfen Sie, ob es  in Ihrem Unternehmen schützenswerte Rechte gibt

Es gehört nicht gerade zu den Dingen, an die man als Gründer oder frisch gebackener Unternehmer zuerst denkt und doch kann sich eine Anmeldung von Schutzrechten beim Deutschen Patent- und Markenamt sehr lohnen. Schließlich stellen Sie mit einem relativ einfachen Verwaltungsakt sicher, dass Ihr geistiges Eigentum wirksam gegen die missbräuchliche Nutzung durch Dritte geschützt wird. Wenn Sie auf diese Möglichkeit verzichten, dann riskieren Sie nicht nur, dass gegen Ihre eigenen Schutzrechte verstoßen wird.

Es ist theoretisch auch möglich, dass einer Ihrer Konkurrenten sich seinerseits Ihren Shop-Namen, Firmennamen oder eine sonstige Marke schützen lässt und Ihnen dann in der Folge dessen Verwendung rechtswirksam untersagt. Allein um dieses Risiko auszuschalten, sollten Sie eine Eintragung in Erwägung ziehen. Nehmen Sie sich also ein wenig Zeit und denken Sie darüber nach, welche wichtigen geistigen Erzeugnisse in Ihrem Unternehmen schutzwürdig sind.

 

 

  Tipp 2: Entscheiden Sie sich für eine Eintragung mit oder ohne Anwalt  

Entscheiden Sie sich für eine Eintragung mit oder ohne Anwalt

Theoretisch ist es heute möglich, die Anmeldung von Marken, Designs, Gebrauchsmustern oder anderen Schutzrechten beim Deutschen Patent- und Markenamt in Eigenregie durchzuführen. Die Behörde stellt nicht nur ein breit gefächertes Informationsangebot zur Verfügung, sondern bietet auch diverse Online-Anmeldeverfahren mit einfacher Handhabung an. Dennoch kann es sinnvoll sein, sich innerhalb des Anmeldeverfahrens juristisch begleiten zu lassen.

Hierzu stehen spezialisierte Patentanwälte zur Verfügung, die Sie im Vorfeld beraten und im weiteren Verlauf durch das gesamte Verfahren führen können. Entscheiden Sie sich ganz bewusst, ob Sie die Anmeldung Ihrer Schutzrechte lieber selbst durchführen wollen oder ob Sie es für besser halten, einen Anwalt zu beauftragen. Den juristischen Beistand sollten Sie in jedem Fall in Anspruch nehmen, wenn es bei der geplanten Anmeldung um einen komplizierten Fall geht oder wenn Sie nicht dazu bereit sind, sich selbst über die Grundzüge der Anmeldeverfahren zu informieren.

 

 

  Tipp 3: Ziehen Sie auch einen internationalen Schutz in Betracht  

Ziehen Sie auch einen internationalen Schutz in Betracht

Mit einer Anmeldung Ihrer Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt erreichen Sie einen wirksamen und guten Schutz, der sich allerdings auf den deutschen Markt beschränkt. Dieser ist der primäre Zuständigkeitsbereich der Behörde. In den meisten Fällen dürfte ein solcher Schutz im Online-Handel auch völlig ausreichen. Wenn Sie allerdings der Auffassung sind, dass Ihre Rechte auch im Ausland geschützt werden sollten, dann müssen Sie die nächsten Stufe der Anmeldung zünden. Zur Auswahl stehen ein Schutz innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und eine internationale Anmeldung.

Die europäische Anmeldung erfolgt über das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HBMA). Internationale Anmeldungen werden über das Deutsche Patent- und Markenamt beantragt. Bevor Sie sich allerdings dazu entscheiden, zum Beispiel Ihre Marke auch weltweit schützen zu lassen, sollten Sie darüber nachdenken , ob dies tatsächlich sinnvoll ist. Beabsichtigen Sie zum Beispiel mit einem klassischen deutschen Shop- oder Firmennamen unter .de Domain lediglich in Deutschland aktiv zu werden, so ist es sicher nicht sinnvoll, diese Marke in allen Ländern dieser Erde schützen zu lassen.

 


 

 

  Tipp 4: Nutzen Sie die Recherchemöglichkeiten des DPMA frühzeitig  

Nutzen Sie die Recherchemöglichkeiten des DPMA frühzeitig

Bevor Sie sich mit dem Thema Markeneintragung beschäftigen, sollten Sie selbst die bestehenden Recherchemöglichkeiten in Anspruch nehmen, um herauszufinden, ob die von Ihnen gewünschte Eintragung unter Umständen bestehende Schutzrechte anderer verletzt. Einfach gesprochen wäre dies zum Beispiel der Fall, wenn ein Firmenname, den Sie schützen lassen möchten, bereits von einem anderen Unternehmen eingetragen wurde. Ihnen stehen sehr umfangreiche Optionen zur Recherche direkt auf den Servern des Deutschen Patent- und Markenamtes zur Verfügung.

Sie erreichen die Startseite für Ihre Recherche unter https://register.dpma.de/DPMAregister/Uebersicht. Von hier aus haben Sie die Möglichkeit, unter anderem nach bestehenden Patenten, Gebrauchsmustern, Marken oder Designs zu suchen. Wenn Sie dagegen direkt auf Ebene der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union recherchieren wollen, empfehlen wir Ihnen die zentrale Datenbank für Gemeinschaftsmarken, die Sie unter der Internetadresse https://www.tmdn.org/tmview/welcome erreichen können.

 

 

  Tipp 5: Verlängern und verändern Sie Ihre Schutzrechte bei Bedarf  

Verlängern und verändern Sie Ihre Schutzrechte bei Bedarf

Nach einer erfolgreichen Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), sind Ihre Schutzrechte zunächst gesichert und Ihnen stehen wirksame Rechtsmittel zur Verfügung, wenn Ihre entsprechenden Rechte von Dritten verletzt werden. Allerdings hält der Schutz nicht für unbegrenzte Zeit. Markenrechte bleiben zunächst für einen Zeitraum von zehn Jahren gültig. Bei geschützten Designs sind es aktuell lediglich fünf Jahre. Um den Schutz zu verlängern, müssen Sie erneut aktiv werden und sich wiederum an das DPMA wenden.

Versäumen Sie dies, dann wird der Schutz unterbrochen und Dritte haben jetzt die Möglichkeit, Ihre Marke oder Ihre Designs schützen zu lassen. Sie sollten von daher mit einem verbindlichen und strengen Zeitplan arbeiten, der Ihnen zu jeder Ihrer Eintragungen immer rechtzeitig genug anzeigt, wann diese jeweils verlängert werden müssen. Halten Sie sich streng und diszipliniert an diesen Plan, um nicht zu riskieren, dass Ihr Schutz ausläuft, ohne dass Sie das bemerken.

 


 

[Infografik] So schützen Sie Ihre Rechte

Grob unterteilen kann man die unterschiedlichen Schutzrechte innerhalb Deutschlands in Patente oder Erfindungen, Designs, Marken und Gebrauchsmuster. Als Online-Händler werden Sie dabei vorrangig mit Marken und Designs zu tun haben. Natürlich ist es auch möglich, dass Sie im Zuge Ihrer unternehmerischen Tätigkeit eigene Produkte entwickeln, die Sie dann entweder patentieren lassen wollen oder für sie zumindest ein Gebrauchsmuster anmelden wollen.    (Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt)

  [Infografik] So schützen Sie Ihre Rechte