Während Angestellte durch ihre Arbeitsverhältnisse umfassend vor den Folgen von Unfällen und vor einer drohenden Berufsunfähigkeit geschützt sind, liegt es in der Eigenverantwortung des beruflich Selbstständigen, sich um diese Themen zu kümmern und selbst vorzusorgen.
Während Angestellte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit umfassend vor den wirtschaftlichen Folgen von Unfällen und vor Berufsunfähigkeit geschützt sind, müssen Selbstständige sich um dieses Thema eigenhändig kümmern. Versäumt man es hier, entsprechende Vorsorge zu treffen, dann drohen im Fall des Falles erhebliche Konsequenzen, die einen erfolgreichen Unternehmer schnell zum Sozialfall machen können.
Wer sich beruflich selbstständig macht, der verfolgt dabei vorrangig das Ziel, dauerhaft von dem leben zu können, was er selbst mit seinem eigenen Unternehmen erwirtschaftet. Es gibt eine Reihe von Risiken und Gefahren, die diese Planung empfindlich gefährden können. Soweit es um die allgemeine Marktlage, neue Konkurrenten oder um globale Veränderungen geht, so bieten geeignete Strategien, weitere Standbeine oder auch finanzielle Rücklagen einen guten Schutz. Doch was geschieht eigentlich, wenn der Unternehmer selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, seiner anspruchsvollen Tätigkeit nachzugehen?
Eine solche Situation ist schneller erreicht, als viele Unternehmer glauben. Es genügt bereits eine langwierige Erkrankung, um die Existenz des Unternehmens empfindlich zu gefährden. Der Selbstständige steht für eine gewisse Zeit nicht oder nur stark eingeschränkt zur Verfügung. Er muss entweder Umsatzeinbrüche hinnehmen oder für kostspieligen finanziellen Ersatz sorgen.
Noch härter stellt sich die Situation dar, wenn man an Unfälle und ihre Folgen denkt. Nicht selten dauert die Genesungszeit sehr lange an. Je nach Schwere der erlittenen Verletzungen wird die volle Arbeitsfähigkeit unter Umständen nie wieder erreicht. Nicht vergessen in diesem Zusammenhang sollte man auch die Risiken, die mit psychischen Erkrankungen verbunden sein können.
Immer mehr Menschen leiden unter Depressionen, Angstzuständen, Burnout oder Borderline und sind in der Folge nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeits- und belastungsfähig. Gerade für Unternehmer, die im Rahmen ihrer Arbeit oft großem Stress ausgesetzt sind, ist die Gefahr, entsprechend zu erkranken, besonders groß.
Tritt der Fall ein, dass der selbstständige Unternehmer durch Unfall oder Krankheit nicht mehr dazu in der Lage ist, seiner Tätigkeit nachzugehen, dann springt nicht automatisch ein soziales System ein, das ihn auffängt und ihn und sein Unternehmen schützt. Für ein solches Netz muss man als Selbstständiger eigenhändig sorgen, wenn man Wert darauf legt, sich gegen entsprechende Risiken zu schützen. Eine solche Absicherung ist mit gewissen Ausgaben verbunden, bietet aber insgesamt eine deutliche Reduzierung der dargestellten Gefahren und Folgen.
Eine private Unfallversicherung verfolgt das hauptsächliche Ziel, den Versicherten gegen die finanziellen Folgen von Unfällen zu schützen. Er soll dabei in die Lage versetzt werden, auf der einen Seite für dringend erforderliche Behandlungen oder benötigte Hilfsmittel aufkommen zu können und auf der anderen Seite auch dann nicht in Armut zu fallen, wenn er in Folge des Unfalls nicht mehr oder nur noch teilweise in der Lage dazu ist, seine Arbeit auszuüben.
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Unfallversicherungen, wenn man diese vor dem Hintergrund der Beiträge betrachtet. Zum einen kann man laufende Beiträge leisten und zum anderen durch eine Einmalzahlung in den Genuss der Versicherungsleistung gelangen. Auch hinsichtlich der Leistungen gibt es zwei Gruppen. Zum einen private Unfallversicherungen, die dem Versicherten eine Kapitalleistung gewähren und zum anderen solche, bei denen man im Fall des Falles eine Rente erhält. Auch Kombinationen beider Modelle sind möglich und üblich.
Private Unfallversicherungen sind häufig mit bestimmten Zusatzleistungen und Optionen verbunden. Beispiele sind unter anderem eine Progression bei einem höheren Grad der Invalidität, eine Beitragsrückerstattung zu einem bestimmten Zeitpunkt, Sonderzahlungen an die Hinterbliebenen im Falle von tödlichen Unfällen, die Übernahme von Kosten für Bergungen, kosmetische Operationen und Kuren oder die Gewährung von Krankenhaustagegeld.
Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern und den am Markt verfügbaren Tarifen sind erheblich. Man sollte daher auf keinen Fall eine private Unfallversicherung abschließen, ohne einen eingehenden Vergleich durchzuführen. Ein solcher ist in Zeiten des Internets nicht mehr sonderlich aufwendig und kann auch von Laien in Versicherungsfragen recht leicht durchgeführt werden.
Wichtig ist, dass man im Vorfeld die individuellen Anforderungen und Wünsche möglichst klar definiert. Vor welchen konkreten Risiken soll die private Unfallversicherung schützen, welche Leistungen sind erforderlich und gewünscht, wie sollen sich die Beiträge gestalten und welche Zusatzleistungen und Optionen sind wichtig. Nur wenn man klar benennen kann, was die Unfallversicherung konkret leisten soll, lässt sich diese optimal auswählen und abschließen.
„Manche Menschen würden eher sterben als zu denken. Und sie tun es auch.” Bertrand Russel |
Eine gute Möglichkeit, um die eigene Arbeitskraft vor unvorhersehbaren Risiken zu schützen und sich wirksam davor zu bewahren, im Fall des Falles einen erheblichen sozialen Abstieg zu erleiden, bietet die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese bietet zu vergleichsweise günstigen Konditionen eine recht gute und wirksame Absicherung.
Versichert sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Zu den Arbeitsunfällen zählen dabei übrigens grundsätzlich Unfälle, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg vom Arbeitsplatz zurück nach Hause ereignen. Innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig versichern können sich Selbstständige, Unternehmer oder auch unternehmerähnliche Personen, die in leitender Position tätig sind.
Die Leistungen sind dabei recht vielfältig und beziehen sich immer auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit in der bereits genannten Definition. Zu den konkreten Leistungen zählen unter anderem die medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie auch finanzielle Leistungen.
Durch die Entscheidung für eine bestimmte Versicherungssumme entscheidet man gleichzeitig, welche Höhe die zur Verfügung stehenden Geldleistungen haben. Das eigene Einkommen spielt in diesem Zusammenhang übrigens keine Rolle. Allerdings gibt es bestimmte Mindest- und Höchstbeträge für die Versicherungssummen der gesetzlichen Unfallversicherung auf freiwilliger Basis, die regelmäßig angepasst werden.
Der Beitritt zur freiwilligen gesetzlichen Unfallversicherung muss schriftlich erklärt werden. Die Mitgliedschaft endet entweder durch Kündigung, die Einstellung des Unternehmens, den Tod des Versicherten oder durch Beitragsrückstände. Beachten Sie beim Abschluss eines entsprechenden Vertrages bitte, dass der Beitrag nicht nur von der gewünschten Versicherungssumme, sondern auch von der Gefahrklasse abhängig ist, die für Ihr Unternehmen gilt und die im sogenannten Gefahrtarif festgeschrieben ist.
Viele weiterführende Informationen über die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland, die Möglichkeiten zur freiwilligen Mitgliedschaft, die Beiträge und die Gefahrklassen von Unternehmen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (www.dguv.de).
Als selbstständiger Unternehmer steht Ihre persönliche Arbeitsfähigkeit im Mittelpunkt Ihrer beruflichen Situation. Wenn Sie selbst nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr im eigenen Betrieb tätig werden können, dann führt dies schnell zu einer erheblichen Beeinträchtigung Ihrer Einnahmen. Es gibt verschiedene Risiken, die in Bezug auf den Erhalt Ihrer Arbeitsfähigkeit eine Rolle spielen.
Und zu jeder Gefahr lassen sich jeweils geeignete Gegenmaßnahmen entwickeln und umsetzen. Die folgenden Tipps unterstützen Sie dabei, sich und Ihr Unternehmen gegen unvorhersehbare Fälle und gegen den vorübergehenden oder dauerhaften Verlust Ihrer eigenen Arbeitskraft zu schützen und versetzen Sie so in die Lage, eine bessere Absicherung zu realisieren.
Im Gespräch mit Gründern und frisch gebackenen Unternehmern fällt immer wieder auf, dass viele dieser Personen sich gar nicht oder nur unzureichend mit der Frage beschäftigen, wie es um die berufliche Zukunft bestellt ist, wenn die eigene Arbeitsfähigkeit einmal nur eingeschränkt zur Verfügung steht oder sogar dauerhaft beeinträchtigt ist. Dabei kann es sehr schnell dazu kommen, dass man selbst arbeitstechnisch nicht mehr so funktioniert, wie es eigentlich wünschenswert und erforderlich wäre.
Es genügen schon eine schwere Erkrankung oder ein Unfall, um Sie für Wochen oder Monate davon abzuhalten, Ihre Aufgaben im Unternehmen zu erfüllen. Und in vielen Fällen führt dies unweigerlich zum Scheitern der noch jungen Existenz mit erheblichen Folgen für die Zukunft. Machen Sie es sich zur Aufgabe, einmal gründlich über diese Risiken nachzudenken und führen Sie sich dabei vor Augen, wie schnell auch Sie von einer entsprechenden Situation getroffen werden könnten. Vergegenwärtigen Sie sich, dass in diesem Bereich eine wirksame Vorsorge unverzichtbar ist und stellen Sie sich bewusst der Auseinandersetzung mit diesem schwierigen Thema.
Das konkrete Risiko, das mit einem Ausfall der eigenen Person verbunden ist, berechnet sich für jedes Unternehmen individuell. Hier gibt es keine Standards und keine Faustregeln. Zu unterschiedlich stellt sich die Situation in den verschiedenen Unternehmen dar. Um sich die theoretische Bandbreite bewusst aufzuzeigen, sollten Sie einmal diese beiden Fälle betrachten. Im ersten Fall handelt es sich um einen Einzelunternehmer, der keine Angestellten beschäftigt und der sämtliche Aufgaben im Unternehmen in Eigenregie erledigt.
Im zweiten Fall wollen wir einen Unternehmer betrachten, der in erster Linie Besitzer ist, der kaum Zeit in seinem Betrieb zubringt und der für jeden Aufgabenbereich qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt. Fällt der Unternehmer aus dem ersten Beispiel aus, dann bricht der Betrieb bereits ab dem ersten Tag völlig zusammen und erzielt keine Einnahmen mehr. Erleidet der zweite Unternehmer dieselbe Situation, dann ändert sich in seinem Betrieb fast nichts und die Umsätze laufen ungehindert weiter. Analysieren Sie die Situation in Ihrem eigenen Unternehmen und berechnen Sie das konkrete Risiko, das Sie trifft, wenn Sie einmal ausfallen.
Um sich selbst vor den finanziellen Folgen von Unfällen und einer teilweise oder vollständigen Berufsunfähigkeit zu schützen, gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen. Diese werden für den Fall abgeschlossen, dass Sie einen Unfall erleiden oder dass es zur Arbeits- oder Berufsunfähigkeit kommt. Die entsprechenden Versicherungen leisten in diesem Fall, je nach gewähltem Tarif, einmalige Zahlungen oder stellen Ihnen eine monatliche Rente zur Verfügung. Beide Leistungsarten lassen sich auf Wunsch auch kombinieren.
Die Einmalzahlung können Sie zum Beispiel verwenden, um Umstrukturierungen im Unternehmen vorzunehmen, die aufgrund Ihres Ausfalls erforderlich sind. Die Rentenzahlungen ersetzen Ihnen über eine gewisse Zeit die Bezüge aus dem eigenen Unternehmen und verschaffen Ihnen so ein finanzielles Polster. Die Privatwirtschaft bietet Ihnen heute eine große Auswahl entsprechender Versicherungen, die Sie durch Optionen und Zusatzleistungen exakt an Ihre Wünsche und Anforderungen anpassen können.
Eine sehr interessante Möglichkeit der Absicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ist die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Unternehmer sind Sie nicht dazu verpflichtet, diese Versicherung abzuschließen. Aus diesem Grund verzichten viele Menschen mit dem Eintritt in die Selbstständigkeit auf diesen Schutz. Dabei bietet die gesetzliche Unfallversicherung eine sehr gute Basis-Absicherung gegen erhebliche Risiken. Zu den dort versicherten Arbeitsunfällen gehören übrigens auch Unfälle, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg nach Hause ereignen.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet sowohl einmalige Zahlungen als auch monatliche Rentenzahlungen. Die Höhe der Versicherungssumme können Sie als Versicherter selbst festlegen, indem Sie sich für einen bestimmten Beitrag entscheiden. Dabei hängt die Versicherungssumme nicht nur vom Beitrag selbst, sondern auch von der individuellen Gefahrenklasse Ihres Unternehmens ab. Diese können Sie dem Gefahrentarif entnehmen, der von der gesetzlichen Unfallversicherung regelmäßig herausgegeben wird.
Es stellt für junge Unternehmer eine erhebliche Versuchung dar, sich zunächst nicht mit der Frage zu beschäftigen, wie man die eigene Arbeitskraft vor bestehenden Risiken schützen kann und welche Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten es in diesem Bereich gibt. Zum einen hat man als Gründer und frisch gebackener Unternehmer bereits genug zu erledigen und vermeidet es allein deshalb schon, sich weitere Aufgabenbereiche aufzubürden. Zum anderen ist uns der Gedanke daran, dass wir einen Unfall erleiden oder schwer krank werden könnten, unangenehm.
Die Kombination beider Effekte führt bei vielen Unternehmern dazu, dass sie dieses wichtige Thema immer weiter vor sich herschieben, bis sie schließlich völlig unvorbereitet den Katastrophenfall erleiden und auf keinerlei Absicherung zugreifen können. Lassen Sie es nicht so weit kommen, sondern beschäftigen Sie sich frühzeitig mit dieser Materie. Informieren Sie sich gründlich über die verschiedenen Versicherungen, mit denen Sie sich schützen können, analysieren Sie Ihre persönliche Situation und schließen Sie die optimalen Schutzmöglichkeiten frühzeitig ab.
Wer sich beruflich selbstständig macht, der verfolgt dabei vorrangig das Ziel, dauerhaft von dem leben zu können, was er selbst mit seinem eigenen Unternehmen erwirtschaftet. Es gibt eine Reihe von Risiken und Gefahren, die diese Planung empfindlich gefährden können. Doch was geschieht eigentlich, wenn der Unternehmer selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, seiner anspruchsvollen Tätigkeit nachzugehen? (Quelle: MORGEN & MORGEN)