Spezielle Ausfall- und Betriebsunterbrechungsversicherungen stellen sicher, dass Ihrem Unternehmen entstehende Umsatzausfälle ersetzt werden, während Sie eine private Arbeitslosenversicherung vor den Folgen des Verlustes Ihres Arbeitsplatzes im eigenen Unternehmen schützt.
Was passiert eigentlich, wenn Ihr Unternehmen durch äußere Umstände für eine gewisse Zeit keine Umsätze erzielen kann? Mit einer Versicherung gegen Betriebsausfall können Sie sich gegen solche Fälle schützen. Darüber hinaus sollten Sie aber auch darüber nachdenken, was eigentlich geschieht, wenn Sie Ihr Unternehmen und damit Ihre Arbeitseinkünfte verlieren und sich mit einer privaten Arbeitslosenversicherung schützen.
Haben Sie sich schon einmal überlegt, was eigentlich passieren würden, wenn in Bezug auf Ihr Unternehmen ein Schaden eintreten würde, der es Ihnen über einen bestimmten Zeitraum unmöglich machen würde, die normale Arbeit im Betrieb aufrecht zu erhalten? Stellen wir uns vor, Sie wären Online-Händler und ein Feuer in Ihren Betriebsräumen hätte die Einrichtung zerstört und die Räume auf längere Sicht zerstört.
Wenn Sie lediglich allein in Ihrem Betrieb tätig sind und kein eigenes Lager betreiben, dann sind die Folgen der geschilderten Situation überschaubar. Sie können in diesem Fall einfach auf Ihre privaten Wohnräume ausweichen und benötigen dort nicht viel mehr als einen funktionierenden Rechner.
Doch wie stellt sich die Situation mit mehreren Angestellten und einem eigenen Waren- und Logistiklager dar? Kommt es nämlich hier zu einem entsprechenden Schaden, dann haben Sie nicht ohne Weiteres die Möglichkeit, auf eine improvisierte Lösung auszuweichen. Stattdessen erleiden Sie erhebliche Verluste und Sie können selbst einmal versuchen auszurechnen, wie lange Sie wohl finanziell durchhalten könnten, wenn von einem Tag zum anderen sämtliche Umsätze wegfallen würden.
Um sich vor den wirtschaftlichen Folgen solcher Ereignisse zu schützen, bietet die Versicherungsbranche sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherungen an. Versichert sind Situationen, in denen es dazu kommt, dass der normale Geschäftsbetrieb aufgrund äußerer Einflüsse nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Hierbei kann es sich zum Beispiel um einen Brand, einen Wasserschaden, einen Sturmschaden oder um eine andere Katastrophe handeln, die den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise zum Erliegen bringt.
In diesem Fall übernimmt die Versicherung einen im Vorfeld definierten Ausfall und leistet entsprechende Zahlungen an Sie. Die konkrete Versicherungssumme wird dabei zwischen Ihnen und der Versicherung vereinbart und schlägt sich unmittelbar in Bezug auf die Höhe der Versicherungsprämie nieder.
Durch eine Selbstbeteiligung haben Sie die Möglichkeit, die Versicherungskosten zu senken. Wichtig ist außerdem, für welchen Zeitraum Sie Ihr Unternehmen gegen Betriebsunterbrechungen versichern wollen. Eine gründliche Analyse Ihres individuellen Risikoprofils, Ihrer Wünsche und Bedürfnisse für die Absicherung bildet eine zwingende Voraussetzung für den Abschluss einer Versicherung, die optimal zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt.
Es gibt eine ganze Reihe von Situationen für Selbstständige, in denen es vorübergehend nicht mehr möglich ist, den normalen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Die Ursachen können sowohl mit den Geschäftsräumen zusammenhängen als auch in der Person des Unternehmers begründet sein. Konkrete Gründe für Ausfälle aufgrund von Problemen mit den Geschäftsräumen ergeben sich zum Beispiel durch Einbrüche und Diebstähle, Brände, Schäden durch Wasser, Blitzschlag und Sturm.
Neben den bereits vorgestellten Betriebsunterbrechungsversicherungen bieten verschiedene Versicherungsgesellschaften in diesem Zusammenhang auch spezielle Ausfallversicherungen an, bei denen meist auch Ursachen mitversichert sind, die in der Person des Unternehmers liegen.
Denken Sie in diesem Zusammenhang vor allem an Ausfälle durch Krankheiten oder Unfälle. Hier kann es schnell dazu kommen, dass der Selbstständige für einige Wochen oder sogar Monate ausfällt und nicht mehr in der Lage ist, seine beruflichen Aufgaben wahrzunehmen. Dies ist in vielen Fällen entweder mit erheblichen Umsatzeinbußen oder sogar mit einem kompletten Wegfall der Einnahmen verbunden.
Manchmal ist es möglich, kurzfristig einen Interims-Manager zu beauftragen, der den Geschäftsbetrieb während der eigenen Abwesenheit fortführt. Da eine solche Kraft gut bezahlt werden muss, lohnt sich dies unter kurzfristigen finanziellen Überlegungen meist nicht. Allerdings wird so verhindert, dass der Unternehmer nach seiner Genesung das gesamte Geschäftsmodell wieder neu aufbauen muss. Eine entsprechende Ausfallversicherung stellt sicher, dass die finanziellen Mittel zur Bezahlung einer Ersatzkraft zur Verfügung stehen.
Natürlich sind auch geschäftliche Konstruktionen denkbar, in denen die Abwesenheit des Unternehmers nicht unmittelbar zu Umsatzeinbußen führt oder in denen seine eigene Arbeitskraft nicht zwingend ersetzt werden muss. Aber auch in einer solchen Situation wirkt es sich für das Unternehmen und seine Finanzen entlastend aus, wenn zusätzliches Geld bereit steht, um etwa die Bezüge des Unternehmers während seiner Abwesenheit weiter zu zahlen.
Insgesamt lässt sich eine entsprechende Versicherungskonstruktion übrigens recht gut über eine Krankentagegeld- oder eine Krankenhaustagegeld-Versicherung realisieren. Diese kann bei privaten Krankenversicherungen als zusätzliche Option, bei den privaten Krankenversicherungen als eigenständige Zusatzversicherung und bei anderen Trägern als reguläres Versicherungsmodell abgeschlossen werden. Hier lässt sich ganz konkret steuern, ab welchem Krankheitstag oder Krankenhaustag Leistungen erbracht werden sollen und in welcher Höhe diese ausfallen.
„Mit etwas Geschick kann man sich aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.” Robert Lembke |
Normale Arbeitgeber werden in Deutschland durch die gesetzliche Arbeitslosenversicherung davor geschützt, infolge des unverschuldeten Verlustes ihrer Arbeit unmittelbar einen sozialen Abstieg in beträchtlichem Ausmaß zu erleiden. Für den Zeitraum eines Jahres, bei älteren Arbeitnehmern auch bis zu zwei Jahren, stellt die Arbeitslosenversicherung monatliche Leistungen zur Verfügung, die in der Regel bei rund 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens des Versicherten liegen.
Selbstständige Unternehmer unterliegen in Deutschland nicht der Sozialversicherungspflicht. Aus diesem Grund sind sie auch nicht automatisch in der Arbeitslosenversicherung versichert. Tritt diese ein, weil das eigene Unternehmen zum Beispiel geschlossen wird, dann besteht in der Regel lediglich Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Seit dem Jahr 2006 bietet die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg als Trägerin der Arbeitslosenversicherung Selbstständigen aber unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung an.
Hierzu muss die wöchentliche Arbeitszeit bei mindestens 15 Stunden liegen. Außerdem muss der Unternehmer während der letzten zwei Jahre vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Einen entsprechenden Antrag muss der Unternehmer innerhalb der ersten drei Monate der Selbstständigkeit bei der Arbeitsagentur gestellt haben, die für seinen Wohnort zuständig ist.
Hinsichtlich der Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung wird von einem fiktiven Einkommen ausgegangen. Hieraus ergab sich für das Jahr 2016 ein monatlicher Beitrag in Höhe von 87,15 Euro (West) bzw. 75,60 Euro (Ost). Interessant in diesem Zusammenhang: Existenzgründer profitieren von einem halbierten Beitragssatz innerhalb des Jahres, in dem die selbstständige Tätigkeit aufgenommen wurde und des Folgejahres.
Hinsichtlich der Leistungen ergibt sich folgendes Bild: So erhalten zum Beispiel Versicherte mit Steuerklasse I ohne Kinder, die über einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss verfügen, ein monatliches Arbeitslosengeld in Höhe von 1.389,30 Euro (West) bzw. 1.222,20 Euro (Ost). Die Dauer der Leistung hängt zum einen von der Dauer der Einzahlung und zum anderen vom Lebensalter ab.
Man kann deutlich erkennen, dass die freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit jeweils im Einzelfall im Hinblick auf ihren Sinn bewertet werden muss. Hierbei ist zum einen die Ausgangssituation des Selbstständigen zu berücksichtigen. Zum anderen spielen seine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse für die individuelle Absicherung eine Rolle. Vorteilhaft ist es in jedem Fall, wenn eine solche Versicherung so abgeschlossen wird, dass man vom Vorzug der halbierten Beiträge für Existenzgründer profitieren kann.
Ihr frisch gegründetes Unternehmen kann nur dann stabile Einnahmen und hinreichende Gewinne erzielen, wenn die betrieblichen Abläufe nicht durch äußere Einflüsse gestört werden. Kommt es dazu, dass nicht mehr ordnungsgemäß gearbeitet werden kann oder fallen Sie als Leiter des Unternehmens plötzlich für eine gewisse Zeit aus, dann ergeben sich Probleme mit erheblicher Tragweite.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für den Fall der Fälle vorzusorgen und Ihr Unternehmen wirksam gegen solche Zwischenfälle zu schützen. Außerdem können Sie auch als Unternehmer eine individuelle Vorsorge gegen Arbeitslosigkeit treffen. Die folgenden Tipps zeigen Ihnen ganz genau, welche Maßnahmen sinnvoll sind und begleiten Sie auf dem Weg zu einem rundum abgesicherten Unternehmen.
Um herauszufinden, wie wichtig ein umfassender Schutz Ihres Unternehmens gegen die Folgen unvorhersehbarer Ereignisse ist, sollten Sie sich ein wenig Zeit nehmen und sich Gedanken über Ihre individuellen Risiko-Szenarien machen. Spielen Sie einfach einige Fälle durch und analysieren Sie die konkreten Folgen. Was geschieht zum Beispiel, wenn Ihre Geschäftsräume aufgrund eines Einbruchs, Feuers, Wasserschadens oder eines Sturmschadens für eine gewisse Zeit oder sogar dauerhaft nicht mehr genutzt werden können?
Welche Ausweichmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung und mit welchen Kosten sind diese verbunden? Haben Sie Umsatzeinbußen oder sogar einen kompletten Ausfall sämtlicher Einnahmen zu befürchten? Und welchen Aufwand müssen Sie betreiben, um möglichst schnell wieder geregelte Arbeitsverhältnisse herzustellen? Planen Sie solche Szenarien möglichst detailliert durch und lassen Sie sich dabei nicht von guten Hoffnungen, sondern eher von realistischen Überlegungen leiten. Notieren und dokumentieren Sie die Ergebnisse Ihrer Analyse sorgfältig für die nächsten Schritte.
Die von Ihnen entwickelten Szenarien zum Thema Betriebsunterbrechung tragen den individuellen Verhältnissen und Bedingungen in Ihrem Unternehmen Rechnung. Sie fallen in einem Betrieb, der über ein großes Lager, viele Mitarbeiter, eine eigene Logistik und einen eigenen Serverraum verfügt, gänzlich anders aus als für einen Unternehmer, der alleine von Zuhause aus tätig ist und seine Waren direkt durch die angeschlossenen Lieferanten versenden lässt. Eine Standardisierung ist hier also nicht möglich.
Nachdem Sie herausgefunden haben, welches Maß an Schutz und Absicherung in Ihrem individuellen Fall erforderlich ist, können Sie beginnen, eine geeignete Versicherung für die Betriebsunterbrechung zu suchen. In vielen Fällen ist die Betriebsunterbrechungsversicherung bereits Bestandteil anderer Versicherungen. Werfen Sie daher unbedingt einen Blick in die Unterlagen Ihrer Gebäude- oder Geschäftsinhaltsversicherung und prüfen Sie zunächst, welcher Schutz bereits besteht. Unter Umständen ist es hier auch denkbar, die bestehende Versicherung an Ihre Anforderungen anzupassen.
Nicht nur Schäden an Gebäude, Einrichtung und Ausstattung bergen erhebliche Risiken in Bezug auf einen störungsfreien Betrieb Ihres Unternehmens. Ebenso gefährlich ist es, wenn Sie als Unternehmer plötzlich ausfallen. Dies kann zum Beispiel durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall geschehen. Auch wenn Sie vielleicht einwenden, dass die Wahrscheinlichkeit, einem solchen Ereignis zum Opfer zu fallen, nicht sonderlich hoch ist, dann sollten Sie sich dennoch die erheblichen Folgen vor Augen führen, die hiermit verbunden sein können.
Was würde konkret geschehen, wenn Sie zum Beispiel über einen Zeitraum von drei Monaten nicht mehr arbeiten könnten? Würde Ihr Unternehmen anschließend überhaupt noch existieren? Welche Vorkehrungen müssten in einem solchen Fall getroffen werden, um Sie temporär zu ersetzen und mit welchen Kosten wäre dies verbunden? Antworten auf diese Fragen führen Sie unmittelbar zu den sinnvollen Lösungen in Bezug auf die Absicherung Ihrer eigenen Arbeitskraft. Besonders einfach gelingt dies durch geschickte Ergänzungen innerhalb Ihrer Krankenversicherung, mit denen Sie sich jetzt unbedingt beschäftigen sollten.
Als Angestellter zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber in die Arbeitslosenversicherung ein und bauen auf diese Weise einen wirksamen Schutz für den Fall auf, dass Sie Ihren Job verlieren. Sie erhalten in dieser Situation für mindestens ein Jahr das sogenannte Arbeitslosengeld, das in einer Höhe von rund 60 Prozent Ihrer bisherigen Bezüge zur Verfügung steht. Als selbstständiger Unternehmer unterliegen Sie nicht der Versicherungspflicht. Wenn Sie nicht selbst aktiv werden, dann stehen Ihnen im Fall des Falles keine Bezüge mehr zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, einmal über eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung nachzudenken. Diese steht Ihnen auch als Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung und bietet zumindest einen Basisschutz gegen den Verlust Ihrer Arbeit. Als Existenzgründer sollten Sie eine solche Entscheidung nicht auf die lange Bank schieben. Die Bundesagentur für Arbeit räumt Ihnen nämlich in den ersten beiden Jahren der Selbstständigkeit einen Beitragsnachlass in Höhe von 50 Prozent ein.
Arbeitslosigkeit tritt bei einem selbstständigen Unternehmer genau dann ein, wenn er das Unternehmen schließen muss und in der Folge auch seinen Job im eigenen Betrieb verliert. Nutzen Sie die Gelegenheit und überlegen Sie einmal ausführlich, wie Sie mit einer solchen Situation umgehen würden. Vielleicht stehen Sie auf dem Standpunkt, dass Sie zur Selbstständigkeit geboren sind und nach einem Scheitern sofort wieder ein neues Unternehmen starten würden. Vielleicht sind Sie auch davon überzeugt, dass Sie mit Leichtigkeit sofort wieder eine neue und gut bezahlte Stellung angeboten bekommen.
Vielleicht sehen Sie einer solchen Lage aber auch mit Angst und Schrecken entgegen und fürchten sich davor, eines Tages vielleicht ohne Beschäftigung und ohne Einkommen dazustehen. In diesem Fall sollten Sie jetzt eine Strategie entwickeln. Eine Möglichkeit besteht in der bereits beschriebenen freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit. Alternativ können Sie aber auch selbst Rücklagen aufbauen, die es Ihnen erlauben, für eine gewisse Zeit ohne reguläre Einnahmen leben zu können.
Selbstständige Unternehmer unterliegen in Deutschland nicht der Sozialversicherungspflicht. Aus diesem Grund sind sie auch nicht automatisch in der Arbeitslosenversicherung versichert. Seit dem Jahr 2006 bietet die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg als Trägerin der Arbeitslosenversicherung Selbstständigen aber unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung an. (Quelle: IAB - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)