Markenartikel bei eBay und Amazon: Verbotene Früchte oder einmalige Chancen?

Markenartikel bei eBay und Amazon: Verbotene Früchte oder einmalige Chancen?

Der Verkauf von Markenartikeln im Internet – dies können viele erfolgreiche Online-Händler bestätigen – ist mit entscheidenden Vorteilen verbunden. Wer bekannte Produkte renommierter Hersteller anbietet, der profitiert vom guten Ruf der Marke, erhöht von Anfang an das Vertrauen seiner Kunden in die eigenen Angebote und kann zudem stabile hohe Preise für seine Waren verlangen. Doch nicht immer erweist sich der Verkauf von Markenware auf Plattformen wie eBay oder Amazon als glückliches Konzept. Viele Markenhersteller sind nämlich alles andere als begeistert, wenn ihre Produkte plötzlich zu günstigen Konditionen bei Billig-Marktplätzen auftauchen. Im schlimmsten Fall wehren sich die Hersteller rechtlich gegen solche Verkäufe und nicht selten geben ihnen deutsche Gerichte hierbei Recht.

Wenn ein Hersteller grundsätzlich den Verkauf seiner Produkte auf bestimmten Plattformen ausschließt, dann bezeichnet man dies als eine sogenannte vertikale Vertriebsbeschränkung. Diese ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und kann unter Umständen selber gegen geltendes Recht verstoßen. Für Online-Händler, die selber im Bereich Markenware aktiv sind oder es werden wollen, ist es ausgesprochen wichtig, mit den Regeln und Beschränkungen vertraut zu sein. Wer hier stattdessen ins Blaue hinein agiert, der kann schnell Schiffbruch erleiden, wenn ein Gericht seinem Handeln einen Riegel vorschiebt.

Rechtssicherheit nicht inbegriffen: Die Gerichte urteilen sehr unterschiedlich

 Leider ist die Rechtslage in Bezug auf vertikale Vertriebsbeschränkungen in Deutschland alles andere als Eindeutig. Zwar hat der Gesetzgeber hier bestimmte Regelungen und Verordnungen festgelegt: Diese werden jedoch von den verschiedenen Gerichten oft unterschiedlich gewertet und interpretiert. Wirkliche Rechtssicherheit ergibt sich somit häufig erst dann, wenn ein konkretes Verfahren vor Gericht entschieden wurde. In der aktuellen Ausgabe von INTERNETHANDEL sagt Ihnen die Fachanwältin für Internetrecht Sabine Heukrodt-Bauer allerdings schon jetzt, worauf Sie beim Verkauf von Markenartikeln bei eBay oder Amazon achten sollten und woran Sie frühzeitig erkennen können, ob eine bestehende vertikale Vertriebsbeschränkung unter Umständen ungesetzlich ist. In unserer Februar-Ausgabe erhalten Sie unter anderem Informationen zu folgenden Themen: 

  • Warum Kernbeschränkungen meist ungesetzlich sind
  • Welche Beschränkungen in Bezug auf Marktanteile gelten
  • Welche zeitlichen Regeln für Vertriebsbeschränkungen gelten
  • Wie die deutschen Gerichte über entsprechende Fälle urteilen

 


 

Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer

Autor/Quelle

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologie
Sabine Heukrodt-Bauer

Der Beitrag wurde von der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer
zur Verfügung gestellt. Frau Heukrodt-Bauer ist Spezialistin für Internetrecht,
als Gastdozentin bei Fachhochschulen tätig und hält in Deutschland
regelmäßig Vorträge zum Thema „Rechtssicherheit im E-Commerce“. Mit
ihrem Rechts-Mustershop
www.legalershop.de hilft sie kleinen und
mittleren Unternehmen beim rechtssicheren Verkaufen im Internet.

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