Eigentlich sind die eBay-Richtlinien in Bezug auf die Verwendung des Accounts durch unbefugte Dritte eindeutig. In Paragraph 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses heißt es hierzu recht lapidar: „Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden." Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht das jedoch ganz anders: Da es sich hier um die Geschäftsbedingungen handelt, die lediglich zwischen eBay und seinen Verkäufern vereinbart sind, betrachtet der BGH die Regelung in Bezug auf das Verhältnis zwischen Verkäufern und Käufern auf der Auktionsplattform als irrelevant.
Dieser Entscheidung vom 11.05.2011 ging zunächst ein längerer Rechtsstreit voraus. Der Ehemann einer eBay-Verkäuferin hatte angeblich ohne deren Wissen eine teure Gastronomieausstattung bei dem Auktionshaus eingestellt. Der Wert der Einrichtung lag zum Zeitpunkt der Einstellung bei über 30.000 Euro. Ein Interessent bot hierfür 1.000 Euro. Am nächsten Tag wurde die Auktion vorzeitig beendet. Der Bieter sah sich daraufhin betrogen und forderte von der Inhaberin des eBay-Accounts Schadenersatz in Höhe von 32.820 Euro. Als diese sich weigerte, den eBay-Kunden zu entschädigen, zog der zunächst vor das Landgericht in Dortmund und danach vor das Oberlandesgericht in Hamm. Vor beiden Gerichten wurde die Klage jeweils abgelehnt, sodass der Kläger seinen Anspruch letztlich vor dem Bundesgerichtshof erstreiten wollte.
Doch auch die obersten Richter schlossen sich der Auffassung ihrer vorinstanzlichen Kollegen an und wiesen die Klage ab. Zur Urteilsbegründung hieß es hier: „Erklärungen, die unter dem Namen eines anderen abgegeben worden sind, verpflichten den Namensträger daher nur, wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgen oder vom Namensträger nachträglich genehmigt worden sind oder wenn die Grundsätze über die Duldungs- oder die Anscheinsvollmacht eingreifen. Hingegen hat allein die unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines eBay-Mitgliedskontos noch nicht zur Folge, dass der Inhaber des Kontos sich die von einem Dritten unter unbefugter Verwendung dieses Kontos abgegebenen Erklärungen zurechnen lassen muss.“
Die Rechte von eBay-Verkäufern werden durch das BGH Urteil deutlich gestärkt. Erfolgen über ein eBay-Mitgliedskonto missbräuchliche Aktivitäten oder werden Artikel ohne das Wissen des Account- Inhabers eingestellt, dann tritt nicht automatisch eine Haftung gegenüber eBay-Käufern oder –Bietern ein.
Sie bekommen die Leseprobe direkt per E-Mail zugesendet
und können sofort erste Insider-Tipps nutzen.
Aller Anfang ist schwer. Das galt bisher auch für den Online-Handel. Nun präsentiert INTERNETHANDEL jedoch ein revolutionäres Konzept, das schon bald für viele Online-Händler zur persönlichen Chance werden wird. Hierbei handelt es sich um schlüsselfertige Online-Shops, die in Aufbau, Struktur und Design bereits fix und fertig zur Verfügung gestellt werden und deren virtuelle Regale schon mit den gewünschten Produkten gefüllt sind.
Immer wieder ist zu lesen, dass Existenzgründer schon in den ersten Jahren nach der Gründung scheitern. Das ist leider eine statistisch belegbare Tatsache. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. INTERNETHANDEL stellt die 10 häufigsten Gründe für das Scheitern vor und zeigt, wie man die größten Fehler von Anfang an meidet.
Anlässlich einer Pressekonferenz in Berlin hat die eBay-Geschäftsleitung sich am 24.05.2011 zur aktuellen Geschäftslage und zu künftigen Strategien geäußert und dabei auch die neue Medien-Kampagne des Online-Auktionshauses vorgestellt. INTERNETHANDEL berichtet über die Inhalte der Pressekonferenz, den neuen TV-Spot und die geplante Ausrichtung von eBay, die sich künftig noch stärker auf Festpreis-Verkäufe und Verkäufer mit Top-Bewertung konzentrieren soll.
Manchmal bildet eine gut gestellte Frage den entscheidenden Impuls für eine Unternehmens-gründung. So auch bei den Brüdern Harlander, die sich 1998 fragten, was große Unternehmen eigentlich mit ausgemusterter IT-Hardware anfangen. Heute betreiben beide ein erfolgreiches IT-Handelsunternehmen und berichten INTERNETHANDEL im Interview von den Anfängen seit der Gründung, von den wichtigen Erfolgsfaktoren und den hochgesteckten Zukunftsplänen.
Moderne und erfolgreiche Online-Händler bieten ihre Produkte über möglichst viele verschiedene Vertriebskanäle, also Marktplätze, Vergleichsseiten, soziale Netze und andere Dienste an. Mit einer cleveren Anwendung lassen sich Produkte bequem und per Mausklick in mehr als 300 Plattformen und Portale einstellen, analysieren und optimieren. INTERNETHANDEL stellt die Software vor, erklärt die Vorteile für Online-Händler und benennt die konkreten Kosten.