Alle Existenzgründer stehen zum Beginn ihrer beruflichen Karriere vor einer folgenschweren Frage: Welche Rechtsform soll ich für mein eigenes Unternehmen wählen? Von der konkreten Unternehmensform hängen viele Faktoren ab, die den künftigen Geschäftsbetrieb beeinflussen. Hierzu zählen nicht nur Aufwand und Kosten der eigentlichen Gründung, sondern auch rechtliche und steuerliche Verpflichtungen und die Frage, in welchem Umfang man mit seinem privaten Vermögen für sein Unternehmen haftet.
Beim größten Teil aller in Deutschland gegründeten Firmen handelt es sich um sogenannte Einzelunternehmen. Diese lassen sich zwar mit wenig Aufwand eröffnen und führen: Dafür eignen sie sich allerdings nicht für Zusammenschlüsse mehrerer Partner und verlangen ihrem Inhaber zudem eine uneingeschränkte persönliche Haftung für alle finanziellen Risiken ab.
Wer seine Haftung jedoch beschränken will, muss sich für eine Kapitalgesellschaft, allen voran die GmbH, entscheiden. Deren Gründung bedingt allerdings ein hohes Stammkapital von 25.000,- Euro und ist mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden.
Grundsätzlich stehen hierzu die Optionen Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft zur Auswahl.
Kurzinfo zu Einzelunternehmen |
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Die häufigste Rechtsform in Deutschland ist mit einem Anteil von rund 70 Prozent das Einzelunternehmen. Es eignet sich für Kleingewerbetreibende, Handwerker, Dienstleister oder Angehörige der freien Berufe und hat nur einen einzigen Betriebsinhaber. Diese Rechtsform wird von vielen Unternehmern für den Einstieg gewählt. Es wird kein Eigenkapital benötigt und auch in Bezug auf die steuerlichen und rechtlichen Pflichten genießt der Inhaber vergleichsweise viele Freiheiten. Dafür haftet er allerdings auch unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. |
Kurzinfo zu Personengesellschaften |
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Die nächste Gruppe der Rechtsformen bilden die sogenannten Personengesellschaften. Hier unterscheidet man hauptsächlich zwischen der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR- oder BGB-Gesellschaft), der Partnergesellschaft (PartG), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der GmbH & Co.KG. Der Entschluss für eine Personengesellschaft ist immer dann sinnvoll, wenn mehr als nur ein Gesellschafter an einem Unternehmen beteiligt sein soll. Dabei bieten sich die GbR-, oder BGB-Gesellschaft und die Partnergesellschaft vor allem für Kleingewerbetreibende und Freiberufler an, während die OHG in der Regel gewählt wird, wenn mehrere Personen gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben wollen. Allen genannten Rechtsformen haben gemeinsam, dass die beteiligten Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen gesamtschuldnerisch haften. Die KG und die GmbH & Co. KG verbinden mindestens zwei Gesellschafter mit unterschiedlichen Rollen und Haftungsgrenzen. Hierbei führt der Komplementär die Geschäfte und haftet persönlich, während der Kommanditist sich nur finanziell am Unternehmen beteiligt, kein Mitspracherecht erhält und dafür auch nur in Höhe seiner Einlage haftet. |
Kurzinfo zu Kapitalgesellschaften |
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Die letzte Gruppe der Rechtsformen sind die sogenannten Kapitalgesellschaften. Hierzu zählen vor allem die GmbH und die Aktiengesellschaft (AG). Die Gemeinsamkeit beider Unternehmensformen besteht darin, dass die Gesellschafter hier nur bis zur Höhe ihrer jeweiligen Einlagen haften. Im Falle der GmbH beträgt das Mindestkapital 25.000 Euro, bei der AG 50.000 Euro. Die Beteiligten an einer Kapitalgesellschaft müssen grundsätzlich einen Gesellschaftsvertrag abschließen, der notariell beglaubigt werden muss. Außerdem müssen diese Gesellschaften in das Handelsregister eingetragen werden. In Bezug auf die Haftung sollte man berücksichtigen, dass Banken in der Regel persönliche Sicherheiten, beispielsweise Bürgschaften, von den Gesellschaftern verlangen, wenn ein Kredit aufgenommen wird. Solche Bürgschaften erhöhen dann auch die maximale Haftungsgrenze über die eigentliche Einlage hinaus. Bei der Gründung einer GmbH können bis zu 50 Prozent des Gründungskapitals in Form von Sachwerten eingebracht werden. Hierbei kann es sich um Maschinen, Geräte, Computeranlagen oder andere Güter handeln, die im Rahmen des Geschäftsbetriebs benötigt werden. |
Fazit I: Einzelunternehmen und Personengesellschaften lassen sich zwar ohne großen bürokratischen Aufwand gründen und sind auch im laufenden Betrieb nur mit einem vergleichsweise geringen Administrationsaufwand verbunden. Dafür haften hier Inhaber oder Gesellschafter allerdings auch mit ihrem vollständigen Privatvermögen in unbegrenzter Höhe.
Fazit II: Wer Wert auf eine Haftungsbeschränkung legt, der kommt nicht um die Gründung einer Kapitalgesellschaft herum. Hauptsächlicher Nachteil hierbei: Sowohl die GmbH als auch die AG, hierbei handelt es sich um die beiden klassischen Formen der Kapitalgesellschaft, bedingen ein hohes Stammkapital von 25.000 Euro, bzw. 50.000 Euro.
Fazit III: Gerade für Existenzgründer und Jungunternehmer ein häufiger Grund, sich am Ende doch für ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft zu entscheiden. Wesentlich einfacher erfolgt die Gründung der vergleichsweise neuen UG (haftungsbeschränkt), im Volksmund auch als Mini GmbH oder 1-Euro GmbH bekannt. Hierbei handelt es sich um eine vollwertige Kapitalgesellschaft, die bereits ab einem Stammkapital in Höhe von nur einem Euro eröffnet werden kann und deren Gründung einfach, standardisiert und günstig ist.
Kurzinfo zur Mini GmbH / UG (haftungsbeschränkt) |
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Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, abgekürzt UG (haftungsbeschränkt), ist im allgemeinen Sprachgebrauch auch unter den Bezeichnungen Mini GmbH oder 1-Euro-GmbH bekannt. Bei dieser Rechtsform handelt es sich um eine existenzgründerfreundliche Variante der herkömmlichen GmbH. Bei der UG (haftungsbeschränkt) handelt es sich dabei im eigentlichen Sinne nicht um eine eigenständige Rechtsform, da sie rechtlich der GmbH entspricht. Ihr hauptsächlicher Vorteil besteht darin, dass sie bereits mit einem Kapital in Höhe von einem Euro gegründet werden kann. Diese kapitalschonende Möglichkeit zur Gründung einer Kapitalgesellschaft macht diese Rechtsform vor allem für angehende Unternehmer interessant, die einerseits nicht über ein hohes Startkapital verfügen, andererseits aber weder auf die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft noch auf deren hohe Reputation gegenüber Kunden und Geschäftspartnern verzichten wollen. |
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In der internethandel-Ausgabe „Die Mini GmbH - Gründung, Führung und Sicherheit einer 1-Euro-GmbH im Online-Handel“ erhalten Gründer und angehende Unternehmer nun einen umfassenden Überblick über sämtliche Eigenschaften, Rechte, Pflichten und Optionen der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft.
Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie die Gründung der Mini GmbH vonstattengeht und Sie erfahren, warum diese Rechtsform vor allem
für Online-Händler geeignet ist, wie sich eine haftungsbeschränkte UG später
in eine GmbH umwandeln lässt und was sie vor, während und nach der
Gründung beachten und berücksichtigen müssen.
warum die Mini GmbH vor allem für Online-Händler geeignet ist
wie Sie diese besonders schnell und rechtssicher gründen
was sie vor, während und nach der Gründung beachten müssen
wie Sie Fehler und Haftungsrisiken von Anfang an vermeiden
wie sich eine Mini GmbH später in eine GmbH umwandeln lässt
wie Sie Ihr gesamtes Privatvermögen sofort schützen können
wie Sie bestehende Risiken von Anfang an ausschließen
auf was Sie bei Vertragsgestaltung und Formulierung achten müssen
Darüber hinaus erfahren Sie in ausführlichen Interviews, wie beispielsweise der Jungunternehmer Anastasios Paliakoudis von Der-Zuckerbäcker.de seine eigene Mini GmbH-Gründung im Bereich des E-Commerce erlebte, welche wertvollen Tipps Er und andere Jungunternehmer anderen Gründern auf den Weg geben und erhalten darüber hinaus viele Praxistipps aus den Bereichen Finanzierung und Geschäftsführung.
[Auszug] Interview mit einem Mini GmbH-Gründer |
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Frage 4: Würden Sie wieder diese Rechtsform zur Gründung Ihres Unternehmens wählen? Anastasios Paliakoudis (Der-Zuckerbäcker.de): "Generell ist die Rechtsform „Unternehmergesellschaft“ für Startups, die schnell und schlank starten möchten, sehr zu empfehlen. Wenn jedoch das nötige Kapital dahinter steckt, sollte man sich überlegen, ob man den zweiten Gang zum Notar sparen möchte und sofort mit einer GmbH starten möchte. Für Der Zuckerbäcker war die UG die beste Wahl, weshalb ich das rückblickend wieder so machen würde." |
Wir wollen so Ihren Blick darauf lenken, dass es eine sinnvolle und zeitgemäße Alternative zur Gründung eines einfachen Einzelunternehmens oder einer nicht haftungsbeschränkten Personengesellschaft gibt. Für Sie als Online-Händler macht es Sinn, über die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) nachzudenken, wenn Sie Ihr privates Vermögen vor dem möglichen Zugriff durch Gläubiger Ihres Unternehmens schützen wollen, wenn Sie eine Gründung mit mehr als nur einem Gesellschafter nachdenken oder wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine GmbH zu gründen, es Ihnen aber aktuell noch an den Mitteln für das Stammkapital fehlt oder sie vor dem großen Aufwand und den hohen Kosten der Gründung zurückscheuen.
In INTERNETHANDEL erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen
Sie mit nur 1 Euro eine Mini GmbH gründen können.
Die Entscheidung für die Rechtsform eines Unternehmens hat weitreichende Folgen für den gesamten Geschäftsbetrieb. Mit der Mini GmbH (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) stellt der Gesetzgeber eine neue Unternehmensform zur Verfügung, die vor allem auf Existenzgründer abgestimmt ist. INTERNETHANDEL stellt die Vor- und Nachteile vor, erläutert die Gründungsformalitäten und klärt über die Verpflichtungen innerhalb dieser Rechtsform auf.
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